Hallo,
Ich hätte eine Frage.
Bei meinen jetzigen Mietvertrag habe ich einen Kündigungsfrist von 3 Monaten vereinbart. Da in der Wohnung jedoch auf einmal jede Menge Schäden auftreten wollte ich fragen ob es möglich ist die Zeit zu verkürzen?
Das Hauptproblem das ich habe ist, dass ich ihn jedem Raum (vor allem Küche, Schlafzimmer und Wohnzimmer) total viel schimmel bekomme. Habe deswegen auch schon ein ärztliches Attest in dem ein Wohnungswechsel gefordert wird.
Zudem haben wir ein Problem mit unserem Abluss in der Dusche. Die funktioniert seit wir eingezogen sind nicht. Der Vermieter hat zwar versucht etwas zu ändern jedoch auch aufgegeben. Jedes mal bevor wir duschen möchten, müssen wir zuerst mit einer Saugglocke den Abfluß frei machen. Von dem Kanalgestank ganz zu schweigen.
Gibt es irgendeine Möglichkeit früher rauszukommen?
Danke für die Hilfe
Kündigungsfrist
RE: Kündigungsfrist
Ja, in diesem Fall kannst du das Mietverhältnis fristlos per sofort kündigen und das Mietobjekt dem Vermieter zur Verfügung stellen.
Du musst aber vorerst einen eingeschriebenen Brief an ihn schreiben und ihm eine Frist von 14 Tagen zur vollständigen Wiederherstellung der Benutzbarkeit des Mietobjektes geben.
Erfüllt er diese Bedingung nicht (das tut keiner), kannst du ihm noch einen Brief schreiben und bekannt geben, dass du das Mietobjekt bereist verlassen hast. Eine Kündigung kannst du beim Bezirksgericht (beim Amtstag am Dienstag, Vormittag) mit der Begründung der Unbrauchbarkeit des Mietobjektes und unter Vorlage von Kopien der Briefe, die du ihm geschrieben hast. Am Besten machst du auch Bilder und bereite dich vor, für den Fall, dass der Vermieter die Aufkündigung nicht annehmen will.
Darüber gibt es eine ergiebig Judikatur. Mit Gesundheitsgefährdung wird der Spielraum für den Vermieter sehr eng.
MEG,
MEMIL
Du musst aber vorerst einen eingeschriebenen Brief an ihn schreiben und ihm eine Frist von 14 Tagen zur vollständigen Wiederherstellung der Benutzbarkeit des Mietobjektes geben.
Erfüllt er diese Bedingung nicht (das tut keiner), kannst du ihm noch einen Brief schreiben und bekannt geben, dass du das Mietobjekt bereist verlassen hast. Eine Kündigung kannst du beim Bezirksgericht (beim Amtstag am Dienstag, Vormittag) mit der Begründung der Unbrauchbarkeit des Mietobjektes und unter Vorlage von Kopien der Briefe, die du ihm geschrieben hast. Am Besten machst du auch Bilder und bereite dich vor, für den Fall, dass der Vermieter die Aufkündigung nicht annehmen will.
Darüber gibt es eine ergiebig Judikatur. Mit Gesundheitsgefährdung wird der Spielraum für den Vermieter sehr eng.
MEG,
MEMIL
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