hallo,
welche kündigungsfrist muss mir mein vermieter einräumen wenn
a) der (5jährige) mietvertrag schon mitte 2004 ausgelaufen ist und nicht verlängert wurde
b) kein kündigungsgrund besteht
c) kein eigenbedarf angemeldet wird
es handelt sich um ein einfamilienhaus
vielen dank im voraus
kündigungsfrist...
RE: kündigungsfrist...
Er muss dir keine Kündigungsfrist einräumen. Es steht dir schon gesetzlich zugesichert eine Kündigungsfrist vom 1 Monat!
Das Mietverhältnis, in diesem Fall, ist unbefristet. Die Kündigungsfrist, die eventuell im Mietvertrag stand, bezog sich nur auf das schriftlichen Mietvertrag.
Am besten gerichtlich zu kündigen und alles ist vorbei.
MFG,
MEMIL
Das Mietverhältnis, in diesem Fall, ist unbefristet. Die Kündigungsfrist, die eventuell im Mietvertrag stand, bezog sich nur auf das schriftlichen Mietvertrag.
Am besten gerichtlich zu kündigen und alles ist vorbei.
MFG,
MEMIL
RE: kündigungsfrist...
hallo memil,
danke für die antwort. aber ich denke ich habe mich schlecht ausgedrückt:) also ich will ja NICHT ausziehen.
wenn ich die antwort richtig verstehe und mir mein vermieter zum frühestmöglichen termin kündigen würde, müsste ich binnen einem monat das haus räumen??
liebe grüsse
paul
danke für die antwort. aber ich denke ich habe mich schlecht ausgedrückt:) also ich will ja NICHT ausziehen.
wenn ich die antwort richtig verstehe und mir mein vermieter zum frühestmöglichen termin kündigen würde, müsste ich binnen einem monat das haus räumen??
liebe grüsse
paul
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