keine Mietvertrag

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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JUSLINE
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keine Mietvertrag

Beitrag von JUSLINE » 05.10.2005, 02:52

Hallo.Kann jemand mich helfen?

1)Ich wohne seit 1.Juli 2005 in einer Mietwohnung in Wien.Aber ich hab noch kein Mietvertrag bekommen.Gibt es sowas?Ich brauche neue Mietvertrag mein Visum zu verlaengern.Der Vermieter gab mir nur einen Brief von der Hausverwaltung,aber auf dem Brief steht nur,dass ich in seiner Wohnung wohne.Kein Angaben von Monatsmiete,Wohnungsgroesse u.s.w.

2)Ich musste 99,53euro fuer Vergebuehrung der Mietvertrag zahlen.was ist das?

danke

Hallo.Kann jemand mich helfen?

1)Ich wohne seit 1.Juli 2005 in einer Mietwohnung in Wien.Aber ich hab noch kein Mietvertrag bekommen.Gibt es sowas?Ich brauche neue Mietvertrag mein Visum zu verlaengern.Der Vermieter hat mir nur einen Brief von der Hausve



MEMIL
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RE: keine Mietvertrag

Beitrag von MEMIL » 08.10.2005, 17:26

Ja, ich glaube einige Kollegen hier können dir helfen und ich auch:

Ein Mietvertrag muss nicht immer schriftlich zustand kommen. Mietverhältnisse entstehen auch mündlich, durch Gespräch und Einvernahme zwischen Mieter und Vermieter. Damit, obwohl du nicht genau geschildert hast, wie du zu der Wohnung gekommen bist, und auch nicht wie du die Miete bezahlst, kann ich davon ausgehen dass du über einen mündlichen Mietvertrag verfügst. Damit haben wir eine Frage geklärt: Du hast einen Mietvertrag!

Nun, wenn du – aus welchen Gründen immer – eine schriftlichen Bestätigung davon oder Urkunde darüber benötigst, dann gibt es hier einige Möglichkeiten:

1) Du ersuchst vom Vermieter oder Hausverwaltung eine schriftliche Bestätigung zu bekommen, wo alle wichtige Punkte des Mietvertrages enthalten sind. Damit kannst du dein Visum beantragen oder verlängern.

2) Du versuchst deinen Mietvertrag von „mündlichen“ auf „schriftlichen“ zu ändern: Mit dem Abschluss eines neuen Vertrages. Das ist aber nicht absolut notwendig, und auch nicht das Best für dich. Die Bedingungen des Mietverhältnisses können sich für dich verschlechtern und du musst auch die Vergebührung des Vertrages bezahlen (was für eine Bestätigung nicht notwendig ist).

3) Dramatisch, aber auch möglich: Du kannst einen Rechtsanwalt einschalten und den Vermieter auffordern die Bestätigung auszufolgen, widrigenfalls eine Klage auf Feststellung des Mietverhältnisses beim Gericht eingebracht werden kann.


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JUSLINE
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RE: keine Mietvertrag

Beitrag von JUSLINE » 02.11.2005, 12:06

Hallo unsichtbare Helfer

Auch ich habe keinen Mietvertrag. Die Vermieterin wollte mir einen Vertrag geben, aber erst nach 6 Wochen und erst nachdem wir Stress hatten wegen defekter Steckdosen und Schalter. Wir haben über die Monatsmiete, sowie Stiegenhausreinigung, sowie Gartenmitbenützung eine mündliche Vereinbarung getroffen und ich dachte das ist gültig. Nun hat mir aber ihr Anwalt mitgeteilt, dass es sich bei dieser Wohnung, § 1 Absatz 2 Zif. 5 MRG handelt und sie das Mietverhältnis mit Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist, kündigen kann wenn ich den Mietvertrag nicht unterschreibe.



Kann sie das???



Freue mich auf eine Antwort mit



freundlichen Grüssen Tontschi


MEMIL
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RE: keine Mietvertrag

Beitrag von MEMIL » 02.11.2005, 22:19

Kannst du mir den Wortlaut des Briefes des Rechtsanwaltes genau schreiben? Das MRG hat keinen § 1, Abs 2, Zif 5. Der Abs 2 verfügt nur über Zif 1 bis 4.

Ich hätte gern gewußt, was genau meint der Anwalt der Vermieterin. Gern kann ich dann mich darüber äußern. Wenn es sich um eine Dienstwohnung (Abs 2, Zif 2) oder um eine Zweitwohnung (Abs. 2, Zif 4) könnte es sich unter Unständen eine nachteilhafte Situation für dich entstehen, aber es muss aus den unbestrittenen Tatsachen heraus klar stehen, dass beide Seite sich auf diesen Abs. berufen haben, als sie die Vereinbarung mündlich abgeschlossen haben. Die Beweislast liegt aber hier bei der Vermieterin. Aber auch dann ist ein mündlicher Mietvertrag ein unbefristeter Mietvertrag. Wenn du den Mietzins bezahlt hast, die Vermieterin diesen angenommen hat, ist der Mietvertrag mündlich abgeschlossen und gilt.

Alle andere Probleme kannst du dann in aller Ruhe überprüfen lassen und deinen Mietzins pünktlich weiter zahlen.

Du kannst den Rechtsanwalt beantworten, dass du den Sachverhalt überprüfen lassen willst, und dass du innerhalb 14 Tagen schriftlich darüber Stellung nehmen wirst.

MFG,

MEMIL




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JUSLINE
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RE: keine Mietvertrag

Beitrag von JUSLINE » 03.11.2005, 00:36

Hallo Memil, du guter Geist der geplagten Mieter



Von einer Dienstwohnung oder so war nie die Rede. Es handelt sich hier um ein Privathaus. Im Parterre wohnt die Vermieterin, im ersten wir, und in der Dachwohnung eine Person.

Wir haben mündlich die Miete, die Kaution, eine Beteiligung der Stiegenhausreinigung sowie die ausdrückliche Genehmigung für die Benützung des Gartens für den Hund vereinbart. Einen Vertrag in dem Sinne >vorgelegt> hat sie gar nie. Ich habe die Miete sowie die Kaution am 15.08.2005 gegen Quittung bar bezahlt, den Vertrag erwähnt hat sie aber erst am 29.09.2005 und das erst nachdem wir eine Meinungsverschiedenheit wegen € 15,00 hatten. Nach diesem Zores habe ich natürlich einen Mietvertrag abgelehnt und habe ihr in meinem Frust meine Meinung schriftlich und eingeschrieben zukommen lassen.

Den Brief von ihrem Anwalt habe ich am 10.10.2005 bekommen, habe aber noch nicht geantwortet, weil ich erst seit gestern Zugang zum Internet habe und daher keine Möglichkeit hatte, vorher Informationen über Mietverträge einzuholen.



Hier der Wortlaut



Mein Mandatschaft teilt mir mit, dass Sie den zur Unterschrift vorgelegten Wohnungsmietvertrag nicht unterfertigen wollen. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass es sich beim gegenständlichen Objekt um ein gemäß § 1 Abs. 2 Zif. 5MRG handelt, sodass dann, wenn keinerlei Vereinbarung besteht, meine Mandantschaft die Möglichkeit hat, eine Aufkündigung des Vertragsverhältnisses unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jederzeit vorzunehmen. Die Unterfertigung des Mietvertrages wäre daher in Ihrem eigenen Interesse.

Ich weise dafaufhin, dass der Mietvertrag bei meiner Mandantschaft nach wie vor zur Unterschrift aufliegt.



In dem Brief stehen noch einige andere Dinge darin, aber da kann ich mich wehren.



Recht herzlichen Dank im Voraus für deine Mühe

liebe Grüsse Tontschi






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RE: keine Mietvertrag

Beitrag von MEMIL » 03.11.2005, 06:59

Alles klar tontschi!

Ich bleibe dabei: Der Rechtsvertreter der Vermieterin hat sich vertippt. Ich würde empfehlen, du schreibst ihm einen Brief und ersuchst ihn höfflich um Zusendung des „wörtlichen Zitates der § 1, Abs. 2, Zif 5 MRG“ da du diese genaue gesetzliche Bestimmung nicht ausfindig machen kannst. Schauen wir was er da zaubern wird. Er hat sich vertippt, aber egal was er gemeint hat, hat er Unrecht.

Es ist insofern wichtig genau zu wissen was er schreiben wollte, damit du seine Argumente treffend entgegnen kannst. Er irrt sich aber sonst auch dem Grund nach.

„Mangelnde Einigung“ gab es nie. Der Mietvertrag wurde, friedlich und einvernehmlich, mündlich abgeschlossen und gilt wie jeder anderer Mietvertrag. Nun, was er mit „mangelnder Einigung“ meint, ist ein Problem, das nur für die Vermieterin existiert. Es gibt für dich kein offenes Problem. Sie allein will das vorhandene mündliche Mietverhältnis – aus welchem Grund immer – durch einen schriftlichen Mietvertrag segnen lassen. Dieses Problem liegt nicht im Bereich des Abschlusses des Mietvertrages, sondern ist in Nachhinein entstanden und ist nur ihr Problem, nicht ein Problem beider Parteien. Bei einer Klage würdest du vielleicht einen Rechtsvertreter benötigen. Deine Chance (nach dieser Sachverhaltdarstellung) stehen aber 99 zu 1 (für dich!), die Klage zu gewinnen und weiterhin dein Mietobjekt zu haben.

MFG,

MEMIL




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RE: keine Mietvertrag

Beitrag von JUSLINE » 03.11.2005, 23:55

Hallo Memil



Vielen Dank für deine Bemühungen, ich bin jetzt wirklich entspannt und sehe der Sache, wie immer sie auch kommt gelassen entgegen. Hätte aber eine Gegenfrage: Soll ich dem Anwalt überhaupt noch antworten??? Es ist immerhin fast einen Monat her. Gut, ich kann ihm beweisen, dass ich erst jetzt Internetanschluss bekommen habe und daher erst jetzt die Möglichkeit hatte, um an Informationen zu kommen.

Heute hat mir meine Vermieterin ganz spontan ein Glas Wein angeboten. Ich habe angenommen und dachte, dass sie mir den Vertrag vorlegt, aber nichts dergleichen.

Wir sind friedlich auseinandergegangen und der Brief vom Anwalt wurde gar nie erwähnt.

Was soll ich jetzt tun? Trotzdem antworten oder warten ob noch etwas kommt.



Danke im voraus

liebe Grüsse

Tontschi



P.S.

Memil? Darf ich fragen ob du ein Anwalt bist oder wirst oder wirklich der gute Geist der geplagten Mieter oder ist Memil dein Name oder steht er für etwas?


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RE: keine Mietvertrag

Beitrag von MEMIL » 04.11.2005, 05:56

Eigentlich musst du nicht den Brief beantworten. Das ist auch eine Variante. Vielleicht löst sich das Ganze in der Luft. Der Anwalt hat sich vertippt, er argumentiert mit Luft, die Vermieterin selbst wollte vielleicht gar nicht die Sache so skallieren lassen.

Wenn du jetzt nichts unternimmst, hast du auch nichts verpaßt und, sollte noch was passieren, hast du noch mehr Zeit gewonnen (um zu beweisen, dass das Mietverhältnis besteht auch ohne schriftlichen Mietvertrag).

MFG,

MEMIL


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RE: keine Mietvertrag

Beitrag von JUSLINE » 04.11.2005, 12:04

Hallo Memil



Danke für die promten Antworten und deine Hilfestellung. Ich lass die Sache jetzt so beruhen und sehe was rauskommt.

Nochmals recht herzlichen Dank. Ist schon eine feine Sache, wenn man Ärger hat und findet so eine tolle Hilfestellung wie dein Portal zum Recht.



Liebe Grüsse

Tontschi


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