Guten Tag.
Ich bin zwar selbst Jurist (bzw. stehe vor Abschluss meines Studiums), hab aber einige Fragen bei der Gestaltung eines Mietvertrages. Und zwar folgender SV: Werde in Ungarn für 14 Monate arbeiten und miete von Privat eine Wohnung. Mietvertrag soll ich selbst machen. Wie soll ich dabei vorgehen? Kann man trotz EVÜ nur österreichisches Recht für anwendbar erklären? Welche zwingenden Bestimmungen des ungarischen Rechts könnten kraft EVÜ greifen? Was ist sonst zu beanchten?
Bitte höflichst um Auskunft.
MfG Matthias
mietvertrag aut-hu
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