Mündlicher (unbefristeter) Mietvertrag was nun?

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JUSLINE
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Mündlicher (unbefristeter) Mietvertrag was nun?

Beitrag von JUSLINE » 09.05.2005, 14:21

Ich habe ein ähnliches Problem wie CFarmer, bei mir sieht der Fall folgendermaßen aus:



Vor ca. 6 Monaten habe ich ein Haus mit Garten überschrieben bekommen.

Dieses Haus ist in zwei Hälften unterteilt (Eigener Eingang usw.), in der einen Hälfte wohnt seit ca. 30 Jahren eine Mieterin ohne einen schriftlichen Mietvertrag, diese benutzt auch seit Einzug den Garten. (Bäume wurde gepflanzt, Gemüsegarten angelegt usw.)

Mit dieser Mieterin gibt es ein mündliches Übereinkommen dass diese bis zu ihrem Ableben im Haus wohnen und im Garten alles weiterverwenden darf (Miete ~200,-EURO – ist eine nette alte Dame und möchte mit ihr nichts verdienen), diese Vereinbarung ist auch in Ordnung, und wurde von mir nach der Übergabe nochmals bestätigt.



Nun gibt es da aber noch einen Sohn (35 Jahre) und seit ca. 5 Jahren einen Lebenspartner, welche laut MRG auch das Recht hätten, durch diesen unbefristeten Vertrag in diesem Haus (und gleichem Preis) zu leben.



Gilt hier das MRG, wenn Nein was dann? (Haus mit zwei Wohnungen)

Hier der Auszug daraus:

Das Mietrecht findet nicht Anwendung (§1 Abs. 2 MRG) auf:

Mietgegenstände in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei selbstständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten, wobei Räume, die nachträglich durch einen Ausbau des Dachbodens neu geschaffen wurden oder werden, nicht zählen (so genannte „Ein- oder Zwei-Objekte-Häuser“)





Kann mir hier jemand einen Tipp geben, was für Möglichkeiten ich habe damit dieser unbefristete Vertrag nach dem Ableben dieser Dame aufgelöst bzw. zu einen befristeten Vertrag wird?



Vielen Dank im Vorraus.

Gerald



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