Hallo liebe Leute!
Betreffend der Fälligkeit des Mietzinses hätte ich folgende Frage:
In meinem Mietvertrag steht, dass die Miete jedes Monat im vorhinein zu entrichten ist und jeweils am ersten des Kalendermonats fällig ist.
Da mein Mietverhältnis an einem 15. begonnen hat, zahle ich meine Miete jedes Monat pünktlich am 10.
Jetz nach 4 Jahren, ich habe bereits ein "auf unbestimmte Zeit verlängertes" Mietverhältnis will mich mein Mieter loswerden und beruft sich darauf, dass ich ja nie am 1. bezahlt habe. 4 Jahre hat er das aber ohne wenn und aber akzeptiert.
Könnte er trotzdem aus diesem Grund gerichtlich gegen mich vorgehen.
aper
Fälligkeit Mietzins
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