Hallo,
ich hätte zwei Fragen betreff Wohnungstüren.
1. Ist zur Reinigung der Eingangstür der Mieter der Wohnung verpflichtet oder hat sich darum der Hausbesorger zu kümmern?
2. Wenn jemand in eine Wohnung einbricht, hat für den Schaden dann besagter Einbrecher (so er gefasst wird), der Mieter oder der Hauseigentümer aufzukommen?
Wohnungstür
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste