habe vor zollamt verhör gehabt, ich wurde v o r h e r nicht über mein Recht auf Aussageverweigerung aufgeklärt. Ich machte meine Aussage zu einer gewissen Bestellung, die ich bei einem aus Österreich bestellt hatte, den sie wahrscheinlich schnappen wollen. Am Schluss stand dann da dass ich über meine Rechte aufgeklärt wurde, worauf ich den Zollbeamten aufmerksam machte, dass er mich nicht belehrt hat. Dieser sagte, dass das ja eh logisch sei, dass man Aussageverweigerung hat. Was kann mir jetzt noch weiter passieren (könnte ich noch etwas von denen hören), bzw. wenn ich noch was höre, könnte ich im Rechtsmittel doch anführen, dass ich nicht über mein Recht aufgeklärt wurde.
mfg
zollamt - niederschrift
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RE: zollamt - niederschrift
Wenn Sie das Protokoll mit diesem Vermerk unterschrieben haben, wird es schwierig sein, dagegen anzukaempfen. Sie haetten diesen Satz aus dem Protokoll streichen (lassen) muessen.
RE: zollamt - niederschrift
wenn ich dort nur zeuge war, kann man meinen namen irgendwann durch einen pc aufrufen, wenn ich z.b. in einem anderen verfahren mit der gleichen sache was zu tun habe. ich war ja nur zeuge und nicht beschuldigter!
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