Whg vermietet

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Whg vermietet

Beitrag von JUSLINE » 22.03.2004, 20:13

Hallo,

habe ein Großes Problem. Habe eine Eigentumswohnung diese habe ich vermietet. Der Mieter dürfte ziemliche Probleme machen das sogar die Polizei gekommen ist( Ruhestörung). Heute habe ich einen Brief bekommen das wenn ich bzw. der Vermieter sich nicht benimmt eine Ausschlußklage §36 bekommen kann. Leider wußte ich vorher nichts von dem Problem. Was kann ich da tun wenn er meiner Mahnung nicht nachkommt? Habe mit dem Mieter eine 3jährigen Meitvertrag gemacht.




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RE: Whg vermietet

Beitrag von JUSLINE » 31.03.2004, 15:52

> Hallo,

> habe ein Großes Problem. Habe eine Eigentumswohnung diese habe ich vermietet. Der Mieter dürfte ziemliche Probleme machen das sogar die Polizei gekommen ist( Ruhestörung). Heute habe ich einen Brief bekommen das wenn ich bzw. der Vermieter sich nicht benimmt eine Ausschlußklage §36 bekommen kann. Leider wußte ich vorher nichts von dem Problem. Was kann ich da tun wenn er meiner Mahnung nicht nachkommt? Habe mit dem Mieter eine 3jährigen Meitvertrag gemacht.



Versuchen Sie unbedingt, in Erfahrung zu bringen, wie lange schon diese angeblichen Schwierigkeiten mit dem Mieter und der Hausgemeinschaft bestehen, ob schon mehrere Polizeieinsätze bzw. Störungen passiert sind, oder ob das jetzt ein erstmaliger Vorfall war. Wer fühlte sich eigentlich durch das Verhalten des Mieters gestört? Etwa nur ein einziger Nachbar, oder aber mehrere Wohnungseigentümer?



Was steht in etwaigen Polizeiakten verzeichnet? (Der Mieter, so Beschuldigter, hat das Recht, Einsicht zu nehmen und Kopien anzufertigen)



Erwägt bereits eine Mehrheit der Wohnungseigentümer ernstlich eine Ausschlussklage gegen Sie oder stammt das Schreiben etwa nur von einer Einzelperson, die diesbezüglich alleine steht; bzw. ist das nur ein "Schuss vor den Bug" gegen Sie gewesen, oder steht die Klage schon ins Haus?.



Unbedingt würde ich versuchen, mich persönlich mit dem Mieter in Verbindung zu setzen und nicht nur von ihm erwarten, dass er das Verhalten - so es erweislich ist - nicht mehr setzt, sondern auch, dass er Ihnen allfällige polizeiliche Protokolle, Strafverfügungen.. etc. zeigt bzw. eine schriftliche ausführliche Stellungnahme zu den Anschuldigungen erhebt. Falls Sie das - ernstzunehmende Anschuldigungen vorausgesetzt, nicht alleine schaffen, würde ich eine/n RechtsanwaltIn oder Notar damit beauftragen.



Auch würde ich gegenüber der Hausgemeinschaft bzw. dem Briefeschreiber schriftlich Stellung beziehen und versuchen, mich mit ihm auch persönlich, telefonisch in Verbindung zu setzen bzw. damit eine versöhnliche Beilegung des Problemfalles anzustreben.



Wenn kurzfristig nichts hilft, dann könnten Sie gegen den Mieter eine gerichtliche Aufkündigung des Mietverhältnisses und auch eine Räumungsklage, gestützt auf rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten, erheben (§ 30 Abs. 2 Zi 3 MRG, bzw. § 1118 ABGB) bzw. sind Sie ja gegenüber der Hausgemeinschaft verpflichtet, Ihnen mögliche Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen.



mfg, Akita






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RE: Whg vermietet

Beitrag von JUSLINE » 31.03.2004, 17:29

Danke für die Antwort.

Haben zum Glück erfahren wo die Mieter sind und es ist zu einer einvernehmlichen Kündigung gekommen.



Danke

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