Mutter besitzt Einfamilienhaus in der Stadt, unbefristet vermietet. Sohn hatte schweren Verkehrsunfall, erwerbsunfähig, noch in Rehabilitation, verheiratet, zwei Kleinkinder. Wohnt mit Familie in kleiner Whg. am Land. Mutter meldete Eigenbedarf an (Mediz. Versorgung besser in Stadt, Verkehrsverbindung schlecht, Mögl. Umschulung nötig, Whg. zu klein, schlecht für Genesung,....) Mutter vereinbarte mit Sohn und Frau, dass dieser mit Familie in das EFH einzieht, wenn Prozess gewonnen wird. Verhandlung demnächst, Chancen stehen nicht schlecht. ABER: Mutter stellt sich plötzlich quer, will EFH verkaufen, wenn Mieter ausgezogen sind, dem Sohn einen Teil des Erlöses zum Kauf einer größeren Whg. in der Stadt geben. Kann sie das tun? Diese Notsituation ausnützen, Sohn als Mittel zum Zweck nehmen und Vereinbarung nicht einhalten? Sind Sohn und Fam. nicht verpflichtet, dieses EFH zu beziehen? War ja Grund der Klage? Bitte dringend um Antwort! Was kann man tun? Vielen Dank!
Eigenbedarfsklage
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RE: Eigenbedarfsklage
Da Einfamilienhaeuser nicht dem MRG unterliegen, ist m. E. ueberhaupt fraglich, ob eine Eigenbedarfskuendigung notwendig ist, um das Haus "freizubekommen".
RE: Eigenbedarfsklage
Lt. Richter sollten wir so vorgehen. Klage wurde schon vor
einem 3/4 Jahr eingereicht. Können wir gegen Wunsch der Mutter einziehen?
einem 3/4 Jahr eingereicht. Können wir gegen Wunsch der Mutter einziehen?
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