Schönen guten Tag an alle!
Ich habe eine kurze Frage an alle die Wissenden denn das Netz spuckt wenig brauchbares aus.
(Wie) Ändert sich die Berechnung der Alimente wenn man einen wohlhabenden Partner heiratet? Gibt es da irgendwelche Richtlinen was herangezogen werden darf/kann und wie das abläuft?
Gibt es dann eine neue Berechnungsgrundlage oder bleibt das alles so wie es war?
Dankeschön
Alimentation nach Heirat mit anderem Partner welcher vermögend ist
Re: Alimentation nach Heirat mit anderem Partner, welcher vermögend ist
Die Fragestellung ist einfach zu unspezifisch. Zuerst wäre eindeutig zu klären, ob es tatsächlich um ein Kindesunterhalt (Alimente) oder doch den Ehegattenunterhalt geht. Ist derjenige, der eine neue Lebens- bzw. Ehegemeinschaft eingeht, nicht der Unterhaltspflichtiger, würde der Ehegattenunterhalt verfallen, aber nicht ein Kindesunterhalt. Bei einem gemeinsamen Kind mit dem Ex würde sich das mit den Unterhaltsansprüchen ändern, wenn es selbsterhaltungsfähig wäre oder adoptiert werden würde. Angelt sich der Unterhaltspflichtiger einen wohlhabenden Partner und war die Bemessungsgrundlage niedrig angesetzt, so kann es auf Grund der Kriterien nach § 231 Abs.1 ABGB durchaus vorkommen, dass dem Kind mehr Unterhalt zusteht. Das müsste man sich im Einzelfall genauer ansehen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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