Hausverwaltung - Umsetzung behördlicher Auflagen?

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Miss.dorfmadl
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Hausverwaltung - Umsetzung behördlicher Auflagen?

Beitrag von Miss.dorfmadl » 24.01.2023, 16:25

Zählt es zur Aufgabe der Hausverwaltung, behördliche Auflagen umzusetzen oder kann/muss sie dies den Wohnungseigentümern auftragen? Konkret geht es um mehrere Mängelauflagen im Zusammenhang mit einer Feuerbeschau.

Danke!



MG
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Re: Hausverwaltung - Umsetzung behördlicher Auflagen?

Beitrag von MG » 24.01.2023, 18:08

Das kommt darauf an, ob die Maßnahmen allgemeine Teile des Hauses betreffen, oder die einzelnen Objekte. Was genau wurde beanstandet?
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

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