Eigentumsübertragung
Eigentumsübertragung
Unser Grund/Haus ist aufgeteilt, Ich möchte mein Drittel meiner Gattin schenken / verkaufen. Dazu noch eine Frage; Wenn die Aufteilung im Grundbuch steht, gilt das auch für das Haus ( wir haben es gemeinsam errichtet ),Was muß man beachten, wohin wendet man sich am Besten ?
Re: Eigentumsübertragung
Ihre Frage ist leider sehr unklar formuliert.
Sie schreiben: "Unser Grund/Haus ist aufgeteilt".
Was ist damit gemeint?
Gibt es mehrere Eigentümer, die im Grundbuch aufscheinen?
Sie sind mit einem Drittel eingetragen?
Wen meinen Sie mit "unser".
Mit ein paar genaueren Angaben wäre es leichter, zu helfen.
Grundsätzlich beziehen sich die Anteile im Grundbuch (ein paar Ausnahmen wie Superädifikate oä. lasse ich jetzt aus) auf die gesamte Fläche der Liegenschaft und auf alle Gebäude und Bauten, die auf oder unter der Liegenschaft errichtet sind.
Davon unabhängig muss man aber auch beurteilen, wer was benutzen darf. Die Miteigentumsanteile beziehen sich ja - ohne weitere Vereinbarungen - ja nicht auf bestimmte räumliche Teile einer Liegenschaft.
mfG
Sie schreiben: "Unser Grund/Haus ist aufgeteilt".
Was ist damit gemeint?
Gibt es mehrere Eigentümer, die im Grundbuch aufscheinen?
Sie sind mit einem Drittel eingetragen?
Wen meinen Sie mit "unser".
Mit ein paar genaueren Angaben wäre es leichter, zu helfen.
Grundsätzlich beziehen sich die Anteile im Grundbuch (ein paar Ausnahmen wie Superädifikate oä. lasse ich jetzt aus) auf die gesamte Fläche der Liegenschaft und auf alle Gebäude und Bauten, die auf oder unter der Liegenschaft errichtet sind.
Davon unabhängig muss man aber auch beurteilen, wer was benutzen darf. Die Miteigentumsanteile beziehen sich ja - ohne weitere Vereinbarungen - ja nicht auf bestimmte räumliche Teile einer Liegenschaft.
mfG
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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Re: Eigentumsübertragung
Ja, im Grundbuch bin ich mit 1/3 und meine Frau mit 2/3 eingetragen. Ich würde ihr jetzt gerne mein Drittel übertragen.
Was muß man bei einer Schenkung beachten ? Ist da eher ein Notar oder RA zuständig.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Was muß man bei einer Schenkung beachten ? Ist da eher ein Notar oder RA zuständig.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Re: Eigentumsübertragung
Sie benötigen dazu einen Schenkungsvertrag. Die Unterschriften auf dem Schenkungsvertrag müssen beglaubigt sein, um den Schenkungsvertrag auch im Grundbuch durchführen zu können.
Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr werden bei Ehegatten günstiger berechnet
siehe dazu: https://www.vertragsbegleiter.at/schenken/
Die Errichtung und Abwicklung derartiger Verträge führen sowohl Rechtsanwälte und Notare durch.
In jedem Fall sollten Sie sich vorab über die rechtlichen Auswirkungen der Schenkung und insbesondere auch die anfallenden Kosten genau informieren.
mfG
Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr werden bei Ehegatten günstiger berechnet
siehe dazu: https://www.vertragsbegleiter.at/schenken/
Die Errichtung und Abwicklung derartiger Verträge führen sowohl Rechtsanwälte und Notare durch.
In jedem Fall sollten Sie sich vorab über die rechtlichen Auswirkungen der Schenkung und insbesondere auch die anfallenden Kosten genau informieren.
mfG
RA Mag. Michael Gruner
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Re: Eigentumsübertragung
Vielen Dank für Ihre Antwort0000000000000000MG hat geschrieben: ↑23.01.2023, 17:31Sie benötigen dazu einen Schenkungsvertrag. Die Unterschriften auf dem Schenkungsvertrag müssen beglaubigt sein, um den Schenkungsvertrag auch im Grundbuch durchführen zu können.
Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr werden bei Ehegatten günstiger berechnet
siehe dazu: https://www.vertragsbegleiter.at/schenken/
Die Errichtung und Abwicklung derartiger Verträge führen sowohl Rechtsanwälte und Notare durch.
In jedem Fall sollten Sie sich vorab über die rechtlichen Auswirkungen der Schenkung und insbesondere auch die anfallenden Kosten genau informieren.
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