Hallo,
Ich möchte gerne eine große Plattform über Alternativmedizin für Tiere aufbauen ( bachblüten, Reiki, etc) und wollte mich nun erkundigen wie es da rechtlich aussieht?
Meine Homepage ist derzeit unter www.tierheilung.at zu finden. Ich hab gehört, dass nur Tierärzte von "Heilung" sprechen dürfen, ist dies korrekt?
Ebenso kam mir zu Ohren, dass auch nur Tierärzte von "Medizin" sprechen drüfen..
Ich könnte als Ersatz zu Tierheilung ja Alternativmedizin schreiben, was wohl leider auch nicht geht oder?
Meine Homepage soll eine private Plattform sein, wo sich Tierfreunde über die verschiedenen Themen informieren können ( Aloe Vera, Farbtherapie für Tiere etc)... aber wie sieht das Ganze nun rechtlich aus?
Die Beantwortung der Fragen eilt nicht, dafür wären mir die Informationen viel wichtiger.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Lycidas
Private Homepage: tierheilung.at
RE: Private Homepage: tierheilung.at
Kurzer Nachtrag: wie sieht es eigentlich mit dem begriff "Naturheilkunde" aus? Dürfen den auch nur Tierärzte verwenden? Ich bitte um Hilfe.
RE: Private Homepage: tierheilung.at
Hier würde ich Dich raten, eine kostenlose Rechtsauskunft bei deinem zuständigen Bezirksgericht einzuholen.
Diese sind meistens Dienstag Vormittag.
Tierärtze regieren auf solche Themen meistens etwas sauer, was ja irgendwo verständlich ist.
Diese sind meistens Dienstag Vormittag.
Tierärtze regieren auf solche Themen meistens etwas sauer, was ja irgendwo verständlich ist.
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