Scheidung !?

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Scheidung !?

Beitrag von JUSLINE » 27.12.2006, 10:42

Hallo,



Mal eine sehr dubiose Frage:



Kann man sich eigentlich auch scheiden lassen und trotz allem zusammenbleiben als Lebensgemeinschaft ? Zb. weil einer der Ehepartner Verpflichtungen hat die weniger schwerwiegend wären, wenn er nicht verheiratet wäre ?

Bzw.

Kann man das alleinige Sorgerecht für ein Kind dem Ehepartner zukommen lassen, auch wenn diese noch verheiratet sind ?



Hoffe, daß mir jemand darauf Antwort geben kann



lg

Gittal




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RE: Scheidung !?

Beitrag von JUSLINE » 27.12.2006, 12:12

Hallo- sicher kann man nach einer Scheidung weiterhin zusammenleben. Welche Gründe schwerwiegender sind wenn man verheiratet ist, damit weiß ich nicht was gemeint ist.

Sollten Schulden vorhanden sein, werden diese im Zuge des Scheidungsverfahrens aufgeteilt, genauso wie vorhandenes Vermögen.

Was das Sorgerecht betrifft kann man es auf einen Elternteil übertragen lassen, am besten es sind beide einverstanden.Antrag beim zuständigen BG einbringen.

Sollten die Eltern sich nicht über die alleinige Obsorge einig sein, muß das Gericht entscheiden wer diese erhält.

L.G.


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RE: Scheidung !?

Beitrag von JUSLINE » 27.12.2006, 12:16

NACHTRAG:

Wenn ihr verheiratet bleiben wollt versteht ihr euch doch nehme ich mal an - ebenso nach Scheidung.

Warum will dann einer das alleinige Sorgerecht.

Bei gutem Einvernehmen der Eltern kann das gemeinsame Sorgerecht ja beibehalen werden.


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RE: Scheidung !?

Beitrag von MEMIL » 29.12.2006, 00:05

Ich bin auch der Meinung, dass es möglich ist zusammen zu bleiben auch nach der Scheidung (wie im Lotto: alles ist möglich). Das sehe nichts unzulässig. Es gibt auch andere Gründe, die für so eine Lösung (meistens provisorisch) sprechen. Das Problem ist nicht rechtlich, sondern moralisch. Wenn man niemandem Unrecht tut und auch kein Gesetz widerspricht, ist alles in Ordnung.

Wichtig ist vielleicht, dass man diese Situation nicht verheimlicht. Den Behörden interessiert nicht wo und mit wem man wohnt, solange nicht gesetzlich verboten ist.

MfG,

MEMIL


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RE: Scheidung !?

Beitrag von JUSLINE » 08.01.2007, 12:37

Der Grund ist, daß mein Mann Unterhalt für seine Mutter bezahlten soll.

1. Wenn er nicht verheiratet ist, so kann man meine Werte nicht mitberechnen und er wäre voll unterhaltspflichtig mir gegenüber und

2. Wenn seine Mutter noch lange Unterhalt bekommen würde (wovon auszugehen ist) dann kann das Sozialamt auch auf das Einkommen unseres Kindes zurückgreifen was es nicht könnte, wenn es rechtlich nicht mehr sein Kind wäre (wenn ich das richtig verstanden habe)



Danke auf jeden Fall für die Antworten




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