Wohnung

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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JUSLINE
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Wohnung

Beitrag von JUSLINE » 28.11.2006, 11:33

Sehr geehrte Damen und Herren !

Ich bin Österreicher, meine Gattin ist aus Polen und seit 1998 mit mir verheiratet. Das Geld für unsere gemeinsame Wohnung samt einiger Einrichtungsgegenständen stammt aus der Verlassenschaft meiner Mutter und Großmutter. Ich habe diese damals als Garantie sprich Anzahlung verwendet und den Rest über die Salzburger Landesförderung in Anspruch genommen. Sollte es zu einer Scheidung kommen und ich mir die Wohnung nicht mehr leisten können, muß ich den Verkaufserlös mit Ihr teilen oder nicht ?




MEMIL
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RE: Wohnung

Beitrag von MEMIL » 30.11.2006, 23:08

Wurden die Gegenstände in dein Eigentum nach der Schließung der Ehe einbezogen, müssen diese als Ehegute betrachtet und auch geteilt werden. Ohne heiraten hättest du womöglich dieses "Vermögen" nicht bekommen. Es wird hier angenommen, dass die Zuwendung nicht für dich als Privatperson, sondern für beide als Eheleute gedacht wurde. Ausnahme, wenn die Person, die die Gegenstände dir geschenkt hat, klar gestellt hat, dass es sich um ein privates Geschenk an dich handelte. Wenn du jedoch die Gegenstände vor der Ehe erhalten hast, sind sie dein Privateigentum.

MfG,

MEMIL


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JUSLINE
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RE: Wohnung

Beitrag von JUSLINE » 06.12.2006, 14:34

Vielen Dank für die Vorabinformation, aber es geht um folgendes: Meine Mutter ist 1983 verstorben und ich habe die Wohnung aus Ihrem Nachlass bzw. ein Teil wurde mir von meiner Großmutter hinterlassen, welche 2002 verstorben ist - damals war ich bereits verheiratet. Ich habe meine Frau 1998 geheiratet . Wie schaut da die Rechtslage aus - muß ich dann mit meiner Frau teilen oder nicht ?


MEMIL
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RE: Wohnung

Beitrag von MEMIL » 07.12.2006, 10:51

Die Rechtslage ist einfach. Für den Teil den du vor der Ehe erhalten hast (wenn du schon vor der Ehe ins Grundbuch als Miteigentümer eingetragen wurdest, oder nachgewiesen werden kann, dass das Geschäft vor der Ehe geschah und keine Zusammenhang mit der Ehe hat) bist du klarerweise Alleineigentümer. Für den Teil den du nach der Ehe erworben hast, muss festgestellt werde ob es sich um eine einfache Erbschaft (deine Frau ist nachträglich bei einer Scheidung auch Miteigentümerin dieses Anteil, sie Anspruch auf eine finanzielle Abgeltung) handelt oder ob es sich um eine testamentarische Wille der Verstorbene handelte (da wird sie abgegolten, sie ist aber nicht Miteigentümerin). Bei einer normalen Erbschaft, wird deine Frau Anspruch haben, weil es sich um eine Bereicherung die in der Ehe geschah.

MfG,

MEMIL




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