Selbsterhaltungsfähigkeit Definition?

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JUSLINE
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Selbsterhaltungsfähigkeit Definition?

Beitrag von JUSLINE » 26.04.2006, 22:25

Hi!

Ich bekomme Unterhaltszahlungen, allerdings solange bis ich Selbsterhaltungsfähigkeit erlange. Was heißt das genau? Ich studiere gerade und bin in 3 Monaten mit meinem Studium fertig. Erlischt damit mein Recht auf Unterhalt oder erst dann wenn ich einen fixen Job habe?



Danke für die Aufmerksamkeit



mfg,Helmut






Gene
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RE: Selbsterhaltungsfähigkeit Definition?

Beitrag von Gene » 29.04.2006, 08:21

Selbsterhaltungsfähigkeit = (Unterhaltsbemessungsgrundlage x Prozent) - [(Kindeseinkommen x Geldunterhalt): (Geldunterhalt +(Mindestpension - Regelbedarf))]


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