Alimente
Alimente
Hallo hoffe ich bin hier richtig und ihr könnt mir weiterhelfen.
Meine Lebensgefährte und ich haben zusammen zwei Kinder die beiden sind 3 und 5 Jahre.
Er hat allerdings noch drei weitere Kinder.
Die sind 16, 12, 14 Jahre.
Er verdient im Monat ca. 1800 Euro.
Zahlt für den 16 und 12 jährigen 574 Euro Alimente.
Jetzt will seine Ex Frau die Alimente erhöhen.
Für den 14 jährigen zahlt er 170 Euro monatlich.
Ich würde für meine beiden Kinder 400 Euro bekommen.
Ist das nicht zuviel? Was kann er machen das er nicht so viel zahlen muß. Wo kann man sich erkundigen ob das so passt?
Meine Lebensgefährte und ich haben zusammen zwei Kinder die beiden sind 3 und 5 Jahre.
Er hat allerdings noch drei weitere Kinder.
Die sind 16, 12, 14 Jahre.
Er verdient im Monat ca. 1800 Euro.
Zahlt für den 16 und 12 jährigen 574 Euro Alimente.
Jetzt will seine Ex Frau die Alimente erhöhen.
Für den 14 jährigen zahlt er 170 Euro monatlich.
Ich würde für meine beiden Kinder 400 Euro bekommen.
Ist das nicht zuviel? Was kann er machen das er nicht so viel zahlen muß. Wo kann man sich erkundigen ob das so passt?
RE: Alimente
Beim Jugendamt können Sie die genaue Beträge erfahren. Die Kalkulation ist einfach. Es muss aber nicht auf den Cent kalkuliert sein, ihr könnt alle 3 (Sie, die Ex- und er) zusammen setzen und eine Einigung finden, wie die Alimente aufgeteilt werden sollen. Diese Einigung sollen sie dann beim Jugendamt präsentieren und nachrechnen lassen. Wenn es nicht skandalös ungerechtfertigt für ein oder andere Kind ist, können sie alles festlegen und schon läuft alles ohne Problem. Bei unterschiedlicher Meinung, muss das Pflegschaftsgericht eingeschaltet werden, das dann einen Beschluss erlassen kann und die Werte genau festlegt.
Eine Erhöhung, sowie auch eine Senkung ist möglich, diese muss jedoch begründet und belegt sein, z.B., wenn der Unterhaltungspflichtige seine Löhne verringert hat, aber auch wenn er neu geborene Kinder zu erziehen hat.
MFG,
memil@gmx.net
Eine Erhöhung, sowie auch eine Senkung ist möglich, diese muss jedoch begründet und belegt sein, z.B., wenn der Unterhaltungspflichtige seine Löhne verringert hat, aber auch wenn er neu geborene Kinder zu erziehen hat.
MFG,
memil@gmx.net
RE: Alimente
Vielleicht, falls nicht schon passiert ist, kann er gleich die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag (die ja nur die Mutter bezieht) hineinrechnen lassen, dann veringern sich die einzelnen Unterhaltsbeträge.
RE: Alimente
Absolut richtig, das wird immer vom Jugenamt nachgefragt und mitverrechnet. Wenn er zu allen seinen Kinder steht, dann wird er jede Regelung, die ihm die Existenzgrundlage nicht entzieht, akzeptieren.
RE: Alimente
Leider wird das von den Jugendämtern nicht so oft (aus Unwissenheit) erwähnt das man die FBH und den KAB miteinrechnen kann.
RE: Alimente
Auch da gebe ich dir Recht. Das Problem ist, dass viele Jugendänter von Praktikanten besetzt sind. Die sind öfters engagierte Sozialbeiter, aber die noch nicht in allen Hinsichten eingeschult sind. Viele sind überfordert und manchmal ist schwer sogar einen dringenden Termin zu bekommen. Ingesamt aber, sind sie sehr flexibler und freundlich. Man kann auch nachträglich Anträge korrigieren und Beträge nachrechnen lassen.
RE: Alimente
Nachrechnen und korrigieren lassen, das geht ??? Wieviele Monate im Nachhinein geht das ? Auch bei einem Unterschriebenen Vergleich ??
Bei mir selbst wurde nähmlich die Einrechnung der FBH und KAB nicht vorgenommen.
Bei mir selbst wurde nähmlich die Einrechnung der FBH und KAB nicht vorgenommen.
RE: Alimente
Ich habe schon einen Fall betreut (Jugendamt im 15. Wienerbezirk) wo die Korrektur (wenn ich mich genau erinnere) 3 Monate rückwirkend neu verrechnet und angenommen wurde. Ob das die Regel ist, oder es sich um einen besonderen Fall gehandelt hat, kann ich nicht mehr wissen. Ich weiße aber, dass bei einem gerichtlichen Vergleich, kann die Verpflichtete Partei auch nach geräumiger Zeit, bei geringere Lohnveränderung, oder sogar jederzeit, bei schwerwiegender Änderung (wie Jobverlust) die Unterhaltspflicht neu regeln lassen.
RE: Alimente
Geringe Lohnveränderung heisst +/- 5 % wenn ich nicht irre.
Oder wenn die KM auf Verdacht einen Erhöhungsantrag stellt, kann ich gleichzeitig herabsetzen lassen.
Oder wenn die KM auf Verdacht einen Erhöhungsantrag stellt, kann ich gleichzeitig herabsetzen lassen.
RE: Alimente
Beantragen kann man schon, aber wenn die Verschiebung nach oben oder nach unter nicht mehr als 5% beträgt, wird den Antrag abgewiesen. Wenn der letzte Antrag nicht länger als 3 Monate zurückliegt wird diesen sogar zurückgewiesen, außer die finanzielle Situation der antragstellenden Partei sich plötzlich gravierend geändert hat. So meint ein Kollege von mir, der sich damit beschäftigt. Es gibt kein Gesetz, das verbietet einem Richter jeden Monat neu zu entscheiden, aber in der Praxis, werden Anträgen stattgegeben nur wenn die Veränderung der finanziellen Situation für den Ausgang des Antrag relevant ist. Das gilt sowohl für die KM als auch für den Schuldner.
MFG,
memil@gmx.net
MFG,
memil@gmx.net
RE: Alimente
macht auch sicher kein gutes Bild vom Unterhaltspflichtigen (Schuldner ist ein zu garstiges Wort) wenn er alle Monate einen herabsetzungsantrag beantragt.
Es ist ja auch nicht so das die KM bei den definierten Alterssprüngen einen Erhöhungsantrag stellt ohne das geänderte Umstände wie z. B. Schuleintritt, Schulwechsel vorliegen.
Es ist ja auch nicht so das die KM bei den definierten Alterssprüngen einen Erhöhungsantrag stellt ohne das geänderte Umstände wie z. B. Schuleintritt, Schulwechsel vorliegen.
RE: Alimente
Richtig, Schudner ist er schon, aber begriffsmäßig sagt man da eher Unterhaltungpflichtiger. Das Problem mit dem Gerichtsverkehr in diesen Fällen ist, dass mann kann beantragen auch ohne zahlenmäßig Lohnänderung. Auch die KM kann eine Erhöhung beantragen sobald sie einen Grund dafür hat. Der Richter wird beide Seite hören und entscheiden. Auch bei solchen Anträgen können Vergleichen abgeschlossen werden. Das sehe ich die Parteien nicht kriminalisiert. Es geht nur um das Wohl der Kinder und un deren Erziehung.
MFG,
memil@gmx.net
MFG,
memil@gmx.net
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