Geplante Scheidung

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

Geplante Scheidung

Beitrag von JUSLINE » 02.11.2005, 13:03

Guten Tag-ich hätte eine Frage betreffend der ehelichen Wohnung.

Ich bin im Juli 2004 aus unserer Genossenschaftswohnung ausgezogen,die auf meinen Namen lautete und bereits vor der Eheschliessung mir gehörte.Meine Frau wohnt nach wie vor in dieser Wohnung.Ich habe ihr kulanterweise die Wohnung überlassen ohne dafür finanzielle Entschädigung zu verlangen. Steht mir bei einer Scheidung nach Ablauf von drei Wartejahren-da meine Frau nicht vorzeitig in eine Scheidung einwilligt- eine finanzielle Ablöse-und wenn ja zu welchem Prozentsatz des Genossenschaftsanteiles zu?



kann ich sicher sein dass nach dem neuen Scheidungsrecht die Ehe nach drei Jahren ohne viele Komplikationen geschieden wird und was wäre mit allfälligen Unterhaltszahlungen falls meine Frau z.B. ihre Arbeit verliert?



MfG

Stefan RENNER




MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Geplante Scheidung

Beitrag von MEMIL » 04.11.2005, 23:45

Lieber Stefan!

Wenn du eine einvernehmliche Scheidung nach § 55a Ehegesezt abschießt, wird eine Regelung (Vergleich) abgeschlossen. Die gleiche Wirkung hat eine streitige Scheidung, weil da keinen Vergleich abgeschlossen wird, aber der Richter regelt alles in einem Urteil.

Wenn jedoch du eine Scheidung nach 3 Jahren beiderseitiger "Untätigkeit" beantragst, passiert nichts, außer der Scheidung selbst. Du und die Exerin müssen einen Antrag stellen und die Sache gerichtliche oder außergerichtlich regeln. Wenn das nicht geschieht, dann bist du weiterhin der Sprechpartner der Genossenschaft. Die Genossenschaft wird dich als Mieter weiterhin betrachten. Wenn du ausgezogen bist und keine Abtretung des Mietrechtes an deine Ex-Frau veranlassen hast, kann es passieren, dass die Genossenschaft das Mietverhältnis mit dir aufkündigt, und deine Ex-Frau die Wohnung ausräumen musst.

MFG,

MEMIL






Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 18 Gäste