Hallo!
Fakten:
Zwei in Polen lebende volljährige Kinder (1. Kind – 21 Jahre noch bis Juni 2005 Studentin, 2. Kind 22 Jahre mit Ausbildung fertig und noch kein Job in Aussicht). Beide Kinder (=Frauen) leben bei der Mutter und eintreiben der Alimente vom Vater ist nicht möglich. Diese beiden Frauen klagen in Polen, ihre seit 1983 in Österreich lebende und kranke Großmutter väterlicherseits auf Unterhaltszahlungen. Die Großmutter ist Doppelstaatsbürgerin (Österreicherin und Polin) und hat in Österreich aus gesundheitlichen Gründen nie gearbeitet und hat auch schon in Polen die Krankenrente bezogen. Die Großmutter bekommt monatlich nur € 665, (= ca. € 350,-, kursabhängig, Eigenpension aus Polen plus € 315,- Witwenpension aus Österreich). Die Großmutter wohnt mit ihrer berufstätigen Tochter zusammen und hat folgende monatliche Fixkosten:
- Wohnungsmiete € 527,-
- Strom + Gas € 77,-
- Telefon € 100,- (ca.)
- TV + Radio
- Laufende Medikamentenkosten
Dazu meine Fragen:
- Wie hoch ist in Österreich das Existenzminimum?
- Wie sehen Sie ihre Chancen?
- In welcher Höhe könnte sie maximal zur Zahlung verurteilt werden?
Vielleicht kann jemand helfen und Tipps geben. Danke im Voraus!
Unterhaltsklagen an Großeltern
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste