scheidung einvernehmlich - bedingungen?
scheidung einvernehmlich - bedingungen?
bin seit 4 jahren mit einem arabisch abstammenden mann verheiratet, keine kinder, keine grossartigen gemeinsamen güter, keine finanzielle abhängigkeit voneinander, er hat seit einem halben jahr die österr. staatsbürgerschaft. wir haben uns eine scheidung überlegt, da wir uns langsam nur noch als freunde empfinden - gibt es bedingungen für eine einvernehmliche scheidung? was müssten wir tun? gibt es gebühren oder ähnliches zu zahlen? wir möchten uns vorinformieren, falls wir uns zu diesem schritt entscheiden. danke, falls mir jemand antworten kann.
RE: scheidung einvernehmlich - bedingungen?
Vorraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung: die eheliche Gemeinschaft muss seit mindestens einem halbem Jahr aufgehoben sein (Ehegesetz §55a)!!
Dann alle Dokumente (amtliche Lichtbildausweis, Heiratsurkunde, beide Meldezettel, ...)!
Antragsformular für die einvernehmliche Scheidung besorgen und ausfüllen!!
Des weiteren müßt Ihr eine schriftliche Vereinbarung über gestzlichen vermögensrechtliche Ansprüche zueinander treffen.
Dann gibt`s noch Gerichtsgebühren und die Sache ist innerhalb von ein paar Wochen erledigt!
Einvernehmlich ist immer besser (vor allem für die Nerven) und viel billiger!
Das ist eigentlich das wesentliche!
....habe `mal gelesen, das über 80% (!!!) aller Scheidungen einvernehmlich über die Bühne gehen!
MarcoVanBasten@gmx.at
Dann alle Dokumente (amtliche Lichtbildausweis, Heiratsurkunde, beide Meldezettel, ...)!
Antragsformular für die einvernehmliche Scheidung besorgen und ausfüllen!!
Des weiteren müßt Ihr eine schriftliche Vereinbarung über gestzlichen vermögensrechtliche Ansprüche zueinander treffen.
Dann gibt`s noch Gerichtsgebühren und die Sache ist innerhalb von ein paar Wochen erledigt!
Einvernehmlich ist immer besser (vor allem für die Nerven) und viel billiger!
Das ist eigentlich das wesentliche!
....habe `mal gelesen, das über 80% (!!!) aller Scheidungen einvernehmlich über die Bühne gehen!
MarcoVanBasten@gmx.at
RE: scheidung einvernehmlich - bedingungen?
Vorraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung: die eheliche Gemeinschaft muss seit mindestens einem halbem Jahr aufgehoben sein (Ehegesetz §55a)!!
Dann alle Dokumente (amtliche Lichtbildausweis, Heiratsurkunde, beide Meldezettel, ...)!
Antragsformular für die einvernehmliche Scheidung besorgen und ausfüllen!!
Des weiteren müßt Ihr eine schriftliche Vereinbarung über gestzlichen vermögensrechtliche Ansprüche zueinander treffen.
Dann gibt`s noch Gerichtsgebühren und die Sache ist innerhalb von ein paar Wochen erledigt!
Einvernehmlich ist immer besser (vor allem für die Nerven) und viel billiger!
Das ist eigentlich das wesentliche!
....habe `mal gelesen, das über 80% (!!!) aller Scheidungen einvernehmlich über die Bühne gehen!
MarcoVanBasten@gmx.at
Dann alle Dokumente (amtliche Lichtbildausweis, Heiratsurkunde, beide Meldezettel, ...)!
Antragsformular für die einvernehmliche Scheidung besorgen und ausfüllen!!
Des weiteren müßt Ihr eine schriftliche Vereinbarung über gestzlichen vermögensrechtliche Ansprüche zueinander treffen.
Dann gibt`s noch Gerichtsgebühren und die Sache ist innerhalb von ein paar Wochen erledigt!
Einvernehmlich ist immer besser (vor allem für die Nerven) und viel billiger!
Das ist eigentlich das wesentliche!
....habe `mal gelesen, das über 80% (!!!) aller Scheidungen einvernehmlich über die Bühne gehen!
MarcoVanBasten@gmx.at
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