habe ich auch Anspruch auf Aliment für meine Kinder wenn ich zwar getrennt lebe aber noch verheiratet bin
Alimente
RE: Alimente
Ja, falls die Kinder bei Ihnen leben. Weil Sie aber durch die Geltendmachung eines derartigen Alimentationsanspruches möglicherweise eine Lawine von Rechtsproblemen auslösen könnten, würde ich an Ihrer Stelle vor einer Geltendmachung den Rat einer/s RechtsanwaltIn, einer Familienberatungsstelle, des Jugendamtes (das auch als "besonderer Sachwalter in Unterhaltssachen" an Ihrer Stelle für die Alimentationsangelegenheiten zuständig gemacht werden kann) oder auch des nächsten Bezirksgerichts einholen.
mfg, Akita
mfg, Akita
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