Einantwortungsurkunde - Beschluss - Klage
Re: Einantwortungsurkunde - Beschluss - Klage
Seit der mit 01.01.2017 in Kraft getretenen Erbrechtsreform gibt es eine dreijährige kenntnisabhängige Frist sowie eine absolute 30-jährige Frist für erbrechtliche Ansprüche (siehe § 1487a ABGB). Im Zweifelsfall sollte Sie Ihre Angelegenheit daher rasch professionell prüfen lassen.
			
									
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				schanzenpeter
- Beiträge: 426
- Registriert: 02.02.2011, 16:48
Re: Einantwortungsurkunde - Beschluss - Klage
(siehe § 1487a ABGB) sehe ich als ausreichende Quelle an.
			
									
										
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