Scheidung

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JUSLINE
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Scheidung

Beitrag von JUSLINE » 03.05.2004, 15:13

meine frau und ich sind seit gut 11 jahren verheiratet. wir waren beide freiberuflich selbständig, bis zur geburt unserer kinder (momentan 9 und 10 jahre alt). vor ungefähr 3 jahren haben wir unser haus verkauft und uns eine landwirtschaft zugelegt. grundbücherlicher eigentümer ist meine frau, da sie neben hausarbeit und kindererziehung die landwirtschaftsschule besucht hat. sie führt nun die ldw (ca. 5 ha) mit zimmervermietung und reitbetrieb (ihr hobby) und ich arbeite als unselbständig beschäftigter in einer großen kanzlei (nettoverdienst ca. 4.200,00 euro). die schuldentilgung auf ihre ldw beträgt mtl. ca. 3.500,00 euro. desweiteren ist sie in meiner firma (bin auch zu 25% beteiligt) angestellt mit 980,00 euro netto. im laufe der jahre haben wir uns nun auseinandergelebt (das erste mal wollte ich vor ungefähr 5 jahren schon ausziehen und mich trennen) und ich bin aus dem gemeinsamen haus ausgezogen. vorerst war auch alles in ordnung, jetzt, nach einem monat aber behauptet meine frau, dass ich seit 2 jahren ein verhältnis habe und sie betrogen hätte. sie hätte auch schon mit einem scheidungsanwalt gesprochen, der ihr geraten hätte sich einen privatdetektiv zu suchen, der mich überwacht. das will sie aber nicht. jetzt habe ich die befürchtung, dass sie versucht mir die schuld für die trennung in die schuhe zu schieben um zu "ihrem recht zu kommen", wie sich ihr anwalt ausgedrückt hat. er sagt, wenn ich schuld wäre, hätte sie ein recht auf lebenslangen unterhalt und auf witwenpension. hat er damit recht ? was, wenn sie wieder jemanden kennenlernt und mit ihm zusammen lebt (oder ihn gar heiratet) ? wenn sie das haus bekommt, muß ich dann die schulden weiterbezahlen und zusätzlich noch unterhalt (ihr anwalt sagt 35% meines nettoeinkommens) ? das geht sich dann leider nicht mehr aus !?! mein vermögen beläuft sich auf ein auto, ein motorrad, einen firmenanteil (25%) und auf eine haushälfte, die ich von meinem vater geschenkt bekommen habe. alles während der gemeinsamen ehe. kann sie mir das auch noch wegnehmen ? wenn ja, würde ich sofort alles verschenken !



viele fragen, ich weiß, aber vielleicht bekomm ich ja die eine oder andere antwort.



christian1



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RE: Scheidung

Beitrag von JUSLINE » 09.05.2004, 09:36

Hallo Christian1,



das Ausziehen von der Ehewohnung dürfte in Ihrem Fall den Tatbestand einer schweren Eheverfehlung erfüllen, die zur Erhebung der Scheidungsklage seitens Ihrer Gattin berechtigt. Ehebruch wäre nur eine weitere derartige Eheverfehlung, und dessen Nachweis nicht erforderlich für eine Verschuldensscheidung.



Ihre Gattin hat mE zu erkennen gegeben, dass Sie keinen aufwändigen Rosenkrieg mit Ihnen führen möchte, sondern eine sachliche Lösung wünscht.



Der landwirtschaftliche Betrieb samt Reitstall und Gästebewirtung dürfte eine Gesellschaft nach Bürgerlichem Recht darstellen, die zwischen Ihnen und Ihrer Gattin (sei es auch ohne schriftlichen Vertrag/konkludent/ bereits vor einigen Jahren geschlossen wurde, die daraus erwachsenden Einkünfte und auch hierauf getätigten Ausgaben wären diesfalls anders - insbesondere ist dies auch relevant für den Fall einer Trennung/Scheidung - anzusetzen als wenn keine solche Gesellschaft bestünde.



Hiezu wäre es mE erforderlich, den/die möglichst gemeinsame/n SteuerberaterIn zu konsultieren und hier zunächst einmal festzuhalten, welche - wenn auch unausgesprochenen - Erwartungen bzw. Vereinbarungen bezüglich dieses Wirtschaftsbetriebes von Ihnen anfangs ausgesprochen wurden, und unter welchen Bedingungen die jeweiligen Leistungen in der Vergangenheit erfolgt sind (zB geplante Modalitäten der Kreditrückzahlung).



Dazu möchte ich auch auf die Fachzeitschrift SWK 13/2004 verweisen, in der sich eine Entscheidung des VwGH kommentiert findet, wonach eine GesBR (Gesellschaft nach Bürgerlichem Recht nach dem ABGB) auch schon für das Gründungsjahr zurückgehend anerkannt werden könnte.



Persönlich meine ich, dass Ihre Gattin ernsthaft besorgt sein könnte, dass durch den Umstand der getrennten Wohnungsnahme durch Sie sowie das Auftreten einer neuen Partnerin essentielle Geldmittel für den familiären Haushalt, die bis jetzt von Ihnen kamen, abgezogen werden. (vielleicht auch erst in näherer Zukunft - aber eine Befürchtung mag das allemal sein).



Die Auskunft des Rechtsberaters, wie Sie sie hier schildern, befriedigt mE insoferne nicht, als sie nicht auf die wirtschaftlichen Verstrickungen mit Ihrer Gattin (gemeinsamer Landwirtschaftsbetrieb, wenn auch nur auf ihren Namen lautend) eingeht. Dass Sie 35 % Ihre Einkommens zahlen müssen, stimmt so sicherlich nicht !! (Eigeneinkommen der Gattin). Doch sollte mE die Familie jedenfalls Ihr Auskommen haben (Kinder, Alimente, adäquate Altersversorgung der Gattin - mein Wort zum Muttertag..).



Im Zuge einer Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnis im Rahmen einer Scheidungsvereinbarung oder eines Aufteilungsverfahrens bleiben Wirtschaftsbetriebe ausgenommen. Sicherlich ist ein allfälliges Einkommen eines Teils aus einem solchen Wirtschaftsbetrieb auf spätere Unterhaltsansprüche anzurechnen, wie auch ein Eigeneinkommen als Angestellte/r.



Zwar ist es sinnvoll, auch im Rahmen von solchen Betrieben eine Lösung für die Zeit nach einer etwaigen Scheidung zu finden, welche Reibungspunkte möglichst minimiert, doch glaube ich, dass die Berücksichtigung dieser Überlegungen, wie von mir jetzt angeführt, die Schwierigkeiten Ihrer Trennungssituation durchaus vermindern können.



Da angesichts des doch guten Einkommens Ihrerseits sowie des bestehenden Liegenschaftsvermögens, der weiteren Einkünfte Ihrer Gattin sowie allfälliger Berücksichtigung der Gesellschaft nach Bürgerlichem Recht des beiderseitige Auskommen auch für die Zukunft gesichert sein dürfte, sollten Sie sich mE nicht scheuen, den Gang zum SteuerberaterIn bzw. auch zu einem einschlägig spezialisierten RechtsanwaltIn zu machen (zueab einmal Feststellung von derzeitigen Verhältnissen).



mfg, Akita


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RE: Scheidung

Beitrag von JUSLINE » 21.05.2004, 13:53





danke für die antwort ! ist schon lustig, wenn ein ausziehen aus der gemeinsamen wohnung eine schwere eheverfehlung darstellt. dass so ein ausziehen auch einen grund haben muss spielt dabei keine rolle ? kann ich mir logischerweise nicht erklären, aber was ist im österr. recht schon logisch ?!?



am wenigsten sorgen mache ich mir wegen meinem zukünftigen einkommen. ich bezahle momentan ca. 90% meines einkommens für die wohngelegenheit meiner frau und meiner kinder sowie für deren wohlbefinden. schlimmer kanns doch nicht mehr werden, oder ? wenn doch, wird mir nichts anderes übrig bleiben als mich abzusetzen, gg. und dass meine kinder und meine frau kein auskommen haben, darüber kann ich nur schmunzeln (sie fahren 3x im jahr in urlaub, haben auto, haus mit 450m² Wfl.,motorräder, computer, fahrräder, alles was man sich nur wünschen kann - auch jetzt noch), aber vielleicht wird ja auch mal darauf eingegangen, ob der mann sein auskommen hat ?



naja, ich werd ja sehen wie es weiter geht. momentan ist mir mein frieden wichtiger als alles geld oder alle materiellen dinge dieser welt. und wenn mehr leute so denken würden, müssten wir nicht all diese abscheulichen sachen in den zeitungen lesen.



danke auf jeden fall noch mal für die bemühungen.



grüße



christian


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RE: Scheidung

Beitrag von JUSLINE » 25.05.2004, 12:54

> ist schon lustig, wenn ein ausziehen aus der gemeinsamen wohnung eine schwere eheverfehlung darstellt. dass so ein ausziehen auch einen grund haben muss spielt dabei keine rolle ? kann ich mir logischerweise nicht erklären, aber was ist im österr. recht schon logisch ?!?



Wir haben in Österreich für eine "strittige" Scheidung das Verschuldensprinzip, mit wenigen Ausnahmen. Dh. reines Zerrüttungsprinzip als Scheidungsgrund nur nach drei (sechs-)jähriger Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft.



Wenn Sie schreiben, dass Ihr Ausziehen auch einen Grund hatte, dann nehme ich an, Sie meinen einen, den sie hier nicht ausdrücklich dargestellt haben. Das ist aber schon von Bedeutung: Gem. § 49 Ehegesetz kann, derjenige, der selbst eine Verfehlung begangen hat, "die Scheidung nicht begehren, wenn nach der Art seiner Verfehlung, insbesondere wegen des Zusammenhanges der Verfehlung des anderen Ehegatten mit seinem eigenen Verschulden sein Scheidungsbegehren bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe sittlich nicht gerechtfertigt ist." Mit anderen Worten: Wenn die Gattin eine entsprechende Ursache fürs Ausziehen gesetzt hat, wenn die Ehe schon vorher aus Verschulden eines oder beider Teile unheilbar zerrüttet war, dann kann sich eine andere Beurteilung ergeben! Doch hier hat das Wort der/die Richterin im Scheidungsverfahren - je nach Sachverhaltsfeststellungen, die dann in einem Scheidungsverfahren getroffen würden.



Ihr Fall klingt ja wirklich so, als würden Sie stets alles für die Family gemacht haben und insbesondere Ihre Gattin auch nach wie vor auf Händen tragen, wenn hier auch noch der Vorwurf des Ehebruchs ungerechtfertigt sein sollte..



Wie auch neuerdings nicht jeder Ehebruch einen Scheidungsgrund darstellt, nur dann wenn er zur Zerrüttung der Ehe beigetragen hat.



Nähere Auskünfte werden Sie dann wohl im persönlichen Gespräch mit Ihrem Anwalt bzw. Notar erfahren bzw. austauschen.



mfg, Akita


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RE: Scheidung

Beitrag von JUSLINE » 25.05.2004, 13:27

danke für die antwort



Christian


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