nachforderung alimente

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nachforderung alimente

Beitrag von JUSLINE » 14.04.2004, 14:36

liebes forum! ich kenn mich jetzt wirklich nicht mehr aus. wer weiß rat?? ich war von 11/99 bis 02/03 arbeitslos. mußte für 1 kind bis 03/03 alimente zahlen. lt. angaben vom ams wurden die alimente gepfändet. jetzt tauch ein schreiben vom OLG auf in dem ich aufgefordert werde ca. 7.400,--€ nachzuzahlen. jetzt bekomm ich eine lohnpfändung. alles noch ok. aber es bleiben mir im monat bei einem nettolohn nur 535,-- übrig. das ist doch eindeutig zu wenig oder?? (bin jetzt wieder verheiratet und meine frau arbeitet)



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RE: nachforderung alimente

Beitrag von JUSLINE » 20.04.2004, 14:05

Lieber Karo1990,



> liebes forum! ich kenn mich jetzt wirklich nicht mehr aus. wer weiß rat?? ich war von 11/99 bis 02/03 arbeitslos. mußte für 1 kind bis 03/03 alimente zahlen. lt. angaben vom ams wurden die alimente gepfändet.



Wieso schreiben Sie "laut Angaben vom AMS?" Haben Sie vom Gericht nichts bekommen? Da müßte zumindest ein Beschluss existieren, der auch Ihnen zugestellt worden sein müsste.



Haben Sie eigentlich Familienzuschläge bezogen vom AMS in dieser Zeit, oder wurden vom AMS Familienzuschläge direkt an das Jugendamt oäm. ausgezahlt? Wenn ja, wurden diese Zuschläge auf Ihre Unterhaltsschuld angerechnet? (von den Unterhaltsschulden abgezogen?)



Sie können mE auch jetzt noch, und zwar auch rückwirkend, versuchen, die Alimente hinuntersetzen zu lassen, wenn Sie mehr zu zahlen gehabt haben, als Ihrer Leistungsfähigkeit während Ihrer Arbeitslosigkeitszeit entsprochen hat.



> jetzt tauch ein schreiben vom OLG auf in dem ich aufgefordert werde ca. 7.400,--€ nachzuzahlen.



Könnte es sein, dass es sich da um sogenannte "Unterhaltsvorschüsse" handelt, die in der Zwischenzeit an das Kind ausgezahlt worden sind, und die jetzt von der "Einbringungsstelle des Oberlandesgerichts" von Ihnen eingehoben werden sollen.



> jetzt bekomm ich eine lohnpfändung. alles noch ok. aber es bleiben mir im monat bei einem nettolohn nur 535,-- übrig.



Eine Lohnpfändung wofür?



- Für den laufenden Unterhalt des Kindes?



- Oder nur für die Rückstände?



- Oder für beides?...



das ist doch eindeutig zu wenig oder?? (bin jetzt wieder verheiratet und meine frau arbeitet)



Wenn es um gesetzlichen Unterhalt für Kinder geht, dann gelten die üblichen Pfändungsgrenzen nicht, sondern es kann vom Gehalt auch noch mehr einbehalten werden.



Sie müssten einen Beschluss mit einem Belehrungsteil erhalten haben, auf dem genau draufsteht, wie bei Ihnen der Betrag ausgerechnet werden soll, der Ihnen vom Einkommen verbleiben muß. Ich habe die Beträge derzeit nicht mehr genau im Kopf, bevor ich allenfalls nachschaue, bitte erkundigen Sie sich doch nach Möglichkeit einmal bei der Dame Ihres Arbeitgeber-Unternehmens, die die Abzüge ausrechnet, nach ihrer Berechnungsweise (versuchen Sie die Verbindung herzustellen, vielleicht noch mit einem kleinen Dankeschön für die Mühe, wenn auch mit zusammengebissenen Lippen..) Wenn Sie dann mit dem Gesetz nicht klarkommen, dann könnten Sie ja noch einmal hier anfragen mit genaueren Angaben. Es gibt auch die Möglichkeit in bestimmten Fällen, bevor Ihre Finanzen ganz zusammenbrechen, zu versuchen, zu erreichen, dass Ihnen vom Exekutionsgericht bzw. Bezirksgericht ein höherer Betrag belassen wird. Ihr Arbeitgeber rechnet nur nach den Vorschriften aus, die ihm/ihr vom Gericht bzw. vom Gesetz gegeben werden, hat selbst keinen gesetzlichen Spielraum diesbezüglich.



Falls Sie noch andere Verbindlichkeiten haben sollten und insgesamt das Gefühl, dass Sie es finanziell nicht schaffen werden, aus den Schulden rauszukommen, auch wenn Sie jahrelang fleißig arbeiten, dann verabsäumen Sie es nicht, sich rechtzeitig vorsorglich bei einer Schuldnerberatung anzumelden, wegen der langfristigen Finanzplanung und zwecks Gewinnung einer Langzeitperspektive. Da Unterhaltszahlungen den Spielraum für andere Verbindlichkeiten nehmen können, und ja jahrelang noch so weitergehen.



mfg, Akita






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