muß Scheidungsklage werden?

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JUSLINE
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muß Scheidungsklage werden?

Beitrag von JUSLINE » 14.01.2004, 15:15

Hallöchen zusammen, hab zwar die vorhergehenden Einträge genauestens gelesen, nur für mein Problem keine konkrete Lösung gefunden. Folgendes:

Mein Bekannter ist seit Jahren verheiratet, eine Tochter 9 Jahre, Ehefrau geringfügig angemeldet.

Derzeit noch nicht geschieden, die Scheidung wurde eingereicht, er ist ausgezogen, jedoch in die eheliche Wohnung zurückgekehrt, da sie einen Selbstmordversuch machte. Der Termin wurde verschoben, auch an diesem Tag ist keiner von beiden zur Scheidung gegangen. Seine Frau hatte nebenbei ein längeres Verhältnis, so wie er. Da sie die neue Freundin kennt, macht sie nun Psychoterror ihm und ihr gegenüber (Verfolgungen, Telefonate, Hysterische Anfälle ...)

Nun zu meiner Frage: So wie es ausschaut, wird dies nun eine Scheidungsklage werden müssen, von seiner Seite aus oder? Kann man Ihre Seitensprünge und Psychoterror irgendwie geltend machen? Bezüglich des Unterhaltes bin ich schon schlauer, die Prozentrechnung ist mir klar, nur wie kann man das handhaben wenn die Noch-Ehefrau einen Nebenverdienst als Friseurin unversteuert d.h. nichtangemeldet bezieht?

Er will keine neue Beziehung aufbauen, da er glaubt, daß er finanziell durch eine Scheidungsklage ruiniert wird.

Wäre schön, wenn mir jemand einen Rat geben könnte, da unser Rechtssystem einwenig kompliziert für Laien ist.

Vielen herzlichen Dank im voraus




DorisMihokovic
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RE: muß Scheidungsklage werden?

Beitrag von DorisMihokovic » 14.01.2004, 15:57

Ihre Seitenspruenge koennen nur dann geltend gemacht werden, wenn sie noch nicht verziehen wurden und noch nicht verjaehrt sind. Als Verzeihen gilt die Wiederaufnahme von Geschlechtsverkehr der Ehepartner. Bzgl. der Verfolgungen kann ev. eine Unterlassungsklage eingereicht werden. Ob der Psychoterror als Scheidungsgrund durchgeht, ist insofern fraglich, als dieser offenbar durch den/die Seitenspru(e)ng(e) des Ehemannes ausgeloest wurden.

Bzgl. der Unterhaltsansprueche fuer die Ehefrau sollten "Verhandlungen" aufgenommen werden. Ein "dezenter Hinweis", dass dies Steuerhinterziehung ist, wird vermutlich zu einer gewissen "Verhandlungsbereitschaft" fuehren, da die Frau sicherlich eine allfaellige Anzeige bei der Finanzbehoerde bzw. der Sozialversicherung vermeiden wollen wird.

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