Liftkosten im Schwesterngebäude und ich muss mitzahlen. Rechtens?

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chiefceko
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Liftkosten im Schwesterngebäude und ich muss mitzahlen. Rechtens?

Beitrag von chiefceko » 04.05.2019, 20:23

Hallo lieber Jusliner, ich habe da mal ein Problem.

Ich wohne seit 2015 in einer unbefristeten Wohnung in Wien. Mein Mietobjekt wird in einer Straße X mit der Nummer 6-8 geführt, ich wohne im Haus 6. Beide Gebäude sind mit einer Tür in einem Zwischenstock verbunden, haben jedoch einen nummerierten separaten Straßeningang. Einen Lift gibt es nur in Gebäude 8, jedoch bezahle ich seit Mietantritt für den Lift mit, so wie es bei mir im Mietvertrag geschrieben steht.

Nun sind die Betriebskosten für eben diesen angestiegen und ich bezahle knapp 5% meiner Miete für eine Sache, die ich kein einziges mal seit Mietantritt benutzt habe und mir passt das nicht, so habe ich mich ein wenig informiert. Der OGH hat von einer objektiven Benutzungsmöglichkeit in Bezug auf Befreiung der Lift Kosten gesprochen, auch wenn diese im Mietvertrag vereinbart wurden und unter anderem folgendes entschieden: "Nachvollziehbar sind zB Fälle, in welchen sich der Personenlift nicht in dem vom Mieter benutzten Trakt des Hauses befindet, auch hier müsste der Mieter von seiner anteiligen Kostenpflicht befreit werden (MietSlg. 50.366)."

Muss ich bezahlen oder kann ich befreit werden? Wenn ja, darf ich zurückfordern? Wenn ja, rückwirkend bis wann?

Bitte um Hilfe!

Grüße, Luka



Heron
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Re: Liftkosten im Schwesterngebäude und ich muss mitzahlen. Rechtens?

Beitrag von Heron » 06.05.2019, 17:27

Ist auf Ihr Mietverhältnis das MRG voll oder teilweise anzuwenden? Wenn es unter den Teilanwendungsbereich des MRG fällt, wie sind die Betriebskosten laut Mietvertrag definiert?

Im Vollanwendungsbereich kommt es auf die objektive Nützlichkeit der Liftanlage im Sinne einer nachvollziehbaren, vernünftigen Nutzungsmöglichkeit an. Diese kann fallspezifisch auch dann gegeben sein, wenn der Lift Ihnen ermöglicht, zu Gemeinschaftseinrichtungen (zB Waschküche), Kellerabteil oder Garage zu gelangen.

chiefceko
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Re: Liftkosten im Schwesterngebäude und ich muss mitzahlen. Rechtens?

Beitrag von chiefceko » 07.05.2019, 02:12

Danke für die Antwort Heron!

Da, laut dem Magistrat, der Bau des Gebäudes mit dem 1. Weltkrieg endete und es mehr als 2 Mietwohnung im Haus gibt, sollte das MRG volle Anwendung finden.

Wie gesagt, der Lift befindet sich nicht in meinem Gebäude 6, sondern in Gebäude 8. Hier ein kleiner Auszug aus meinem Mietvertrag. "Der Mieter ist berechtigt, folgende Gemeinschaftsanlagen mitzubenutzen: Aufzug". Mehr als den Aufzug gibt es als Gemeinschaftsanlage nicht und ein Kellerabteil wurde mir auch nicht vermietet.

Zudem wird im weiteren Verlauf des Vertrages unter §Mietzins, nach der Nennung des Aufzuges folgendes erwähnt: "Ein Verzicht auf die Benutzung der vorgenannten Anlagen oder von Teilen derselben bedarf der Zustimmung des Vermieters, soweit nicht die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften etwas anderes vorsehen. Es wird empfohlen, die Zustimmung in Schriftform einzuholen."

Gibt es einen Rat?

Heron
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Re: Liftkosten im Schwesterngebäude und ich muss mitzahlen. Rechtens?

Beitrag von Heron » 07.05.2019, 20:23

In diesem Fall scheint es so, dass für sämtliche Bewohner der Hausnr. 8 die Aufzugsanlage objektiv nicht nützlich ist. An Ihrer Stelle würde ich den Vermieter schriftlich auf diesen Umstand aufmerksam machen und auffordern, eine entsprechende Abrechnung ohne Verrechnung von Aufzugskosten zu legen, andernfalls Sie einen Antrag auf Feststellung Ihres Betriebskostenanteils nach § 37 Abs 1 Z12 MRG bei der Schlichtungsstelle stellen. Auch sind die Abrechnungen der Vorjahre zurückreichend bis zur Betriebskostenabrechnung 2015, die im Regelfall in der 1. Jahreshälfte 2016 gelegt worden ist, zu prüfen (rasches Handeln notwendig, 3-jährige Verjährungsfrist). Beratung und Musterschreiben erhalten Sie bei Mieterschutzvereinen, AK und Anwälten.

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