geminsamer Kredit nach Scheidung

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JUSLINE
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geminsamer Kredit nach Scheidung

Beitrag von JUSLINE » 21.10.2003, 00:10

Bei meiner Scheidung im Mai 2001 wurde ein gemeinsamer Kredit(beide sind Schuldner) bei einer Vergleichsausfertigung wie folgt aufgeteilt:



Die Ehegatten verpflichten sich, nachstehenden Kredit wie folgt zur Rückzahlung zu übernehmen und den jeweils anderen Ehegatten für den darüber hinausgehenden Teil schad und klaglos zu halten, und zwar die Ehefrau Ös 2000,-- pro monatlicher Kreditrate, und der Ehemann die restliche Kreditrate betreffend...



Bis dato machte meine Ex-Frau keine Anstalten etwas zu bezahlen.

Die Bank hat natürlich bist jetzt die komplette Summe von mir abgezogen und keine Anstalten gemacht diese Beträge von meiner Ex Frau ernsthaft einzufordern.



Nach einem Posting hier wurde ich von akita(dankenswerterweise) aufmerksam gemacht, daß die Bank die Pflicht hat diese Summen einzufordern.



Frage 1) Kann ich die bereits bezahlten Raten von meiner Ex-Frau einklagen ?



Frage 2) Kann ich diese Klage selber einbringen oder muss ich einen RA hinzuziehen ?



Weiters habe ich die Bank die Ratenzahlungen aliquot aufteilen lassen, wobei ich einen eigenen Kredit für meine Aushaftung genommen habe, mit der Absprache das sich in Zukunft die Bank mit der Eintreibung der Schuld meiner EX-Frau zu beschäftigen hat(bin bei der Restschuld natürlich noch Mitschuldner).



Frage 3) Kann mich die Bank, ohne mir zu belegen, daß die "Eintreibung" der Forderung bis zum letzten ausgereizt wurde, zur Ausfallshaftung zwingen?



Danke für Ihre Tips!



mfg

A. Koloszar




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RE: geminsamer Kredit nach Scheidung

Beitrag von JUSLINE » 27.10.2003, 08:03

Hallo



Befinde mich in einer ähnlichen Situation und wäre an einer Antwort ebenfalls interesiert!



Besten Dank




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RE: geminsamer Kredit nach Scheidung

Beitrag von JUSLINE » 09.03.2004, 13:25

Im Prinzip kann man bei Gericht (fast) alles selber machen, ohne Anwalt, es gibt nur ganz wenige Sachen, wo es einen Anwaltszwang gibt. Die Gefahr besteht halt darin, daß man zu wenig kundig ist und irgendwelche Formalfehler begeht, Fristen übersieht etc. und dadurch Verfahren verliert. Wenn der Vergleich wirklich wasserdicht abgeschlossen wurde, dann steht einer Klage gegen die Exfrau nichts im Wege. Wobei die Frage ist, ob die Exfrau überhaupt zahlen *kann*. Wenn das nicht der Fall ist, verursacht eine Klage nur Kosten ohne Nutzen. Ansonsten müßte die Bank alle zumutbaren Versuche unternehmen, die Raten bei der Exfrau einzutreiben.

Gescheiter wäre es gewesen, den Kredit zu teilen bzw. umzuschulden ohne gegenseitige Haftung.

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