schwerer Betrug

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Kerstinchen27
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schwerer Betrug

Beitrag von Kerstinchen27 » 06.04.2007, 11:43

Was kann mir passieren im schlimmsten Fall,wenn ich wegen schweren Betrug angeklagt werde.die sache ist die,ich hatte die Bankomatkarte meiner damaligen besten Freundin und hab für sie geld beim Schalter ihrer Bank behoben.Insgesamt 1000€.Musste keinen Ausweis zeigen und da ich keine Vollmacht hatte,hab ich mit ihrem Namen unterschrieben.Wir haben uns zerstritten und plötzlich ein paar Monate später kommt es zur Anzeige.Sie behauptet ich habe ihr die Karte gestohlen und ich habe auch keine Zeugen,dass es auf ihren Wunsch passierte.Ich bin nicht vorbestraft und nun ist das ganze der Staatsanwaltschaft übergeben worden.Was kann mir im schlimmsten Fall passieren?

Ich kann mir auch keinen Anwalt leisten.

Wäre dankbar für eure Antworten




MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: schwerer Betrug

Beitrag von MEMIL » 07.04.2007, 08:47

Nach dem Wortlaut des § 146 StGB könntest du mit bis zu drei Jahre Gefängnis verurteilt werden. Der Begriff „schwerer Betrug“ trifft dir jedoch, aus vielen mildernden Gründen, nicht ganz zu:

1) Du hast die Bankomatkarte (wenn ich so verstanden habe) nicht durch Gewaltanwendung an sich genommen, sondern du hast die Karte nur entwendet. Womöglich nicht einmal das, sondern du hast die Karte mit Zustimmung deiner Freundin gehabt und du hast ihre Unterschrift gefälscht.

2) Einige Komponenten des Tatbestandes fehlen aber klarerweise in deinem Fall. Da der gesamte Betrag nicht 2.000 Euro übersteigt, wäre die höchste Strafe von 3 Jahren Freiheitsentzug schon nicht anwendbar.

3) Das Geld, wenn ich deine Schilderung verstanden habe, hast du nicht für dich selbst behoben, sondern für sie. Es gab keine Bereicherung für dich.

4) Du bist nicht vorbestraft. Schon aus diesem Grund wäre die höchste Strafe kaum denkbar.

Nun, zur Fallspekulation: Du brauchst unbedingt einen Rechtsanwalt. Wenn du dir keinen leisten kannst, wirst du einen Pflichtverteidiger zugewiesen bekommen. Ideal wäre es einen Rechtsanwalt, der kein Pflichtverteidiger in der Sache ist. Pflichtverteidiger und privat beauftragte Anwälte sich die gleiche Personen und sie werden dich nicht besser oder schlechter vertreten nur weil sie Pflichtverteidiger sind oder nicht. Aber als Pflichtverteidiger werden sie nicht Tag und Nacht in deinem Fall arbeiten (auch wenn du dir leisten könntest und wolltest) weil sie haben bestimmte Vorgaben und mehr machen sie nicht. Seriös sind sie aber alle, egal ob sie von dir oder vom Vaterstaat bestellt wurden. Und ich glaube, dass in deinem Fall, wird dir jede Rechtsanwalt gut helfen können, egal ob als Pflichtverteidiger oder nicht. Soviel zur Vertretung.

Sonst, es wird ein Beweisverfahren geführt werden und du solltest versuchen, unvoreingenommen, und ohne deine persönliche Enttäuschung gegenüber deiner Ex-Freundin in die Sache zu bringen, einfach die Wahrheit zu erzählen. Die Urkundefälschung ist ein klares Delikt, das du begangen hast. Das wurde dir nicht angehängt. Dazu solltest du stehen und die Hintergründe in deiner Aussage darstellen. Wenn du glaubwürdig bist (und wenn man die genaue Wahrheit und nur die Wahrheit erzählt, hat man eine gute Chance glauwürdig zu sein), wird nicht viel mehr als Tatbestand übrig bleiben. Damit kannst du möglicherweise eine bedingte Freiheitsstrafe bekommen und gleich nach Hause gehen. Es kann sein, dass es dir einen Bewährungshelfer als Auflage für 2 oder 3 Jahre auferlegt wird, was an sich nur Positives beinhaltet.

mfg,

MEMIL




Kerstinchen27
Beiträge: 2
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: schwerer Betrug

Beitrag von Kerstinchen27 » 09.04.2007, 10:50

vielen dank für deine ausführliche antwort, aber ich kann doch nie beweisen,dass die Gelbehebung auf ihren Wunsch geschehen ist,wenn sie das Gegenteil behauptet.

wie ist das eigentlich mit "Im Zweifel für den Angeklagten"?eine bekannte meinte man könnte darauf plädieren


MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: schwerer Betrug

Beitrag von MEMIL » 09.04.2007, 13:58

Also, kerstlein!

„In Zweifel für den Angeklagten“ ist etwas, dass es eher in amerikanischen Filmen zu sehen ist. In Österreich sind die Richter hartnäckig und unternehmen schon mehr für die Wahrheitsfindung. Und ich muss sagen, es geling ihnen sehr oft. Selbstverständlich sind Richter auch nur Menschen und wenn wirklich Zweifel auftreten, werden sie dich nicht verurteilen. Ich bleibe aber dabei, dass wenn du extrem ehrlich bist, hast du eine gute Chance die Wahrheit zu beweisen. Deine Freundin, wenn du ehrlich bist, wird sich irgendwie in Widerspruch verfangen. Das solltest du machen. Mit dem Gesetz ist man immer besser dran wenn die bei der Wahrheit bleibt. Früher oder später hast du die Oberhand.

MEMIL

memil@gmx.net


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