Folgendes Problem!
Meine Grosseltern kauften vor ca40 Jahren ein Grundstück, wobei wir davon ausgegangen sind die uns überlieferten Grenzen wurden vermessen. Nun habe ich das Grundstück im Zuge eines Bauvorhabens neu vermessen lassen und wir sind zu dem Ergebnis gekommen dass wir ca 360 m2 mehr besitzen. Nun wurden diese 360 m2 aber nicht von uns bewirtschaftet sondern vom Nachbarn der auch nicht genau wusste wie die Grenzen verlaufen oder besser noch davon ausging dass der verlauf der Nebengebäude auch gleichzeitig die Grenze darstellt. Nun meine Frage: Stimmt es dass diese 360m2 in den Besitz des Nachbarn übergehen da es ja immer unwissentlich von ihm bewirtschaftet wurde oder hat er einfach nur die Nutzungsrechte im Verlauf der Jahre erworben??
Ersessenes Recht!
RE: Ersessenes Recht!
So einfach ist es nicht. Sie sollen ihn auf Besitzstörung sofort klagen. Bei Liegenschaften muss die Ersitzung nicht friedlich (die Frist dafür glaube ich ist 30 Jahre, aber vielleicht melden sich Liegenschaftsspezialisten hier, die besser wissen) vollzogen worden sein, sondern es muss auch für den Eigentümer erkennbar gewesen sein, dass man sein Eigentüm verwendet wurde und er nichts dagegen unternommen hat. Sobald man das erkennt, und klagt, erfolg wohl keine Ersitzung. Deswegen können Grenzeverläufe auch nach sehr vielen Jahren korrigiert werden. Da brauchen Sie dringend einen Rechtsanwalt. So kompliziert ist diese Klage nicht, die Erfolgsaussicht ist nicht schwer abzuschätzen, damit ist das Klagerisiko auch limitiert.
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: alles2, Majestic-12 [Bot] und 22 Gäste