Hallo,
haben vor ca. 1/2 Jahr eine Eigentumswohnung gekauft. Unser Problem der Eigentumer über uns macht ziemlichen Lärm (genauer die Kinder). Haben wir hier irgendwelche Möglichkeiten dies einzustellen?
Danke
Lärm Eigentumswohnung
RE: Lärm Eigentumswohnung
Ja, Besitzstörungsklage wenn die Lärm über einen gewissen Pegel zu gewissen Stunden hinausgeht. Das muss aber am besten von einem Sachverständigen festgestellt werden. Sonst, können Sie auch die Lärmerzeugung auf Tonband aufnehmen und ebenfalls klagen. Ein Expert kann Ihnen sagen, ob das für eine Klage ausreichend ist.
Zu Empfehlen ist aber einen Brief an die Hausverwaltung zu schreiben und diese (als Vertreter der Hausgemeinschaft) in Verantwortung ziehen.
MfG,
MEMIL
Zu Empfehlen ist aber einen Brief an die Hausverwaltung zu schreiben und diese (als Vertreter der Hausgemeinschaft) in Verantwortung ziehen.
MfG,
MEMIL
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