Auslagerung Fuhrpark
Auslagerung Fuhrpark
Das FA ist der Ansicht, dass jede Form der Auslagerung des firmeneigenen Fuhrparks( zB. an eine Betreibergesellschaft, an der die Firma ggf. beteiligt ist) zwecks verursachungsgerechter Verrechnung der Nutzung für betriebliche und private Fahrten der Mitarbeiter eine Umgehung des wirtschaftlichen Sachverhaltes ist und daher auch in diesem Fall ein Sachbezug des Mitarbeiters vorliegt und nach SachbezugsV zu versteuern ist.
1. Ist dieses Argument haltbar? Mit diesem Argument kann jede Art einer gewerblichen Dienstleistung für Unternehmen als "Umgehung" von steuerlichen Auswirkungen gesehen werden??
2. Auch dann, wenn der Betreiber ein gewerblicher Vermieter ist und die Fahrzeuge am Standort der Firmen stationiert hat? Interessanterweise sind diese nämlich von Nova, USt und Luxusgrenze ausdrücklich befreit.
3. Welche Voraussetzungen müssten erfüllt sein, damit hier 21BAO nicht anwendbar ist?
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