Frage zu: § 107 TKG
Frage zu: § 107 TKG
Meiner Meinung nach ist das TKG zwar ein guter Versuch, aber reicht bezüglich unerlaubter Telefonwerbung noch lange nicht aus. Da Anrufe doch viel belästigender sind als E-Mails, muss vor allem in diesem Bereich noch viel getan werden. Hoffentlich wird die Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie Besserungen mit sich ziehen. Ansonsten helfen Portale wie http://www.tellows.at weiter!
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