Frage zu: § 84 VBG

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
kehrvert
Beiträge: 1
Registriert: 28.10.2012, 17:23

Frage zu: § 84 VBG

Beitrag von kehrvert » 28.10.2012, 17:38

Frage zu Absatz 4: ... für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührenden Monatsentgeltes.

 wenn gem. § 24 (3)  vbg infolge einer lange andauernden Dienstverhinderung im letzten Monat des Dienstverhältnisses nur die Hälfte des Monatsentgeltes gebühr, welcher Betrag wird dann für die Berechnung der Abfertigung herangezogen?

 Entweder das volle Monatsentgelt oder das eben auf die Hälfte geminderte Monatsentgelt (und somit wird dann auch die Abfertigung auf die Hälft gemindert)?




Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 24 Gäste