Einkommen Schülerbeihilfengesetz

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
huschert
Beiträge: 1
Registriert: 21.10.2011, 10:47

Einkommen Schülerbeihilfengesetz

Beitrag von huschert » 21.10.2011, 11:03

Folgender Sachverhalt: Mutter des Antragstellers (=Schüler) ist ein Pflegefall und ist im Pflegeheim (Pflegestufe 5). Die Mutter bezieht eine Pension, welche aber natürlich für die Kosten des Pflegeheimes herangezogen werden. von der Pension bleibt ein Selbstbehalt von ca. 250,- mtl. übrig. Bei der Beurteilung des Einkommens wird nun aber die volle Pension herangezogen, obwohl dieses Einkommen nicht dem Haushalt des Schülers zur Verfügung steht. Weiters ist die Mutter ein Pflegefall, sodaß der Vater Alleinerzieher ist. Das Finanzamt hat dies nach Berufung anerkannt. Frage ist nun, wie wird nun bei der Schülerbeihilfe das Einkommen ermittelt. Wird der Ausnahmefall \"Pflegeheim\" mitberücksichtigt, sodaß das eigentlich fiktive Einkommen der Mutter keine Berücksichtigung bei der Einkommensbeurteilung findet?



Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 19 Gäste