Anfrage zur Abgrenzung des Begriffes Altersteilzeitarbeit bzw. Mehrarbeit
Anfrage zur Abgrenzung des Begriffes Altersteilzeitarbeit bzw. Mehrarbeit
Ist die Altersteilzeitarbeit die Arbeit, für die Altersteilzeit gewährt wurde (nichtselbständige Arbeit) oder ist dieser Begriff weiter auszulegen?
Sind Einkünfte aus selbständiger Arbeit über den Betrag der Geringfügigkeitsgrenze bzw. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für die Zuerkennung von Altersteilzeitgeld schädlich?
Freundliche Grüße
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 21 Gäste