"allfällige Reisebewegungen"
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- Registriert: 15.07.2010, 16:32
"allfällige Reisebewegungen"
...sind diese Reisebewegungen abhängig von der aufgebrachten Zeit oder abhängig von der Entfehrnung des "Reisezieles"
bzw. ab wann ist dem Straftäter mehr als 12 Stunden zu gewähren
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