Frage zu: § 6 FSG

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girly
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Registriert: 25.06.2010, 11:10

Frage zu: § 6 FSG

Beitrag von girly » 25.06.2010, 11:15

zu 3. die theoretische Fahrprüfung darf frühestens mit Vollendung des 17. Lebensjahres, die praktische Fahrprüfung frühestens vier Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahres abgelegt werden.

Also ich bin jetzt 17. Werde im August 18. Jedoch gibts da ein problem.

Mein neues Dienstverhältnis beginnt direkt nach meinem 18. Geburtstag und ich kann nicht in der 1. Arbeitswoche schon frei nehmen, dass ich den Führerschein fertig machen kann.

Ich habe jetzt bei der Fahrschule nachgefragt, ob ich die praktische Prüfung 1-2 Wochen vor meinem 18. Geburtstag fertig machen kann, aber sie haben gesagt, dass das rechtlich nicht geht.

Jetzt will ich wissen wie es wirklich ausschaut hier in Tirol mit dem Führerscheingesetz?

Danke! MFG




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