HMZ $18
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MA 50-Schli-II/1000/2010 Wien, 23.3.2010
Wien 21, Rußbergstraße 13
Erhöhung der Hauptmietzinse gemäß §§ 18 und 18a MRG
zu MA 50-Schli-IV/2163/2008
Herrn
Karl Glanz
Rußbergstraße 13/Stg. 13/Top Nr. 3
1210 Wien
per E-Mail: w771n@gmx.at
Sehr geehrter Herr Glanz!
Bezugnehmend auf Ihre Mails vom 11.3.2010 und vom 18.3.2010 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Stadt Wien, vertreten durch Wiener Wohnen, hat am 6.5.2008 einen Antrag auf Erhöhung der Hauptmietzinse eingebracht, da heranstehende Sanierungsarbeiten weder aus den Einnahmen der der Antragstellung vorausgegangenen zehn Kalenderjahre noch mit den Einnahmen der nächsten zehn Kalenderjahre gedeckt werden konnten. Von der Einleitung des Verfahrens wurden die Mieter unter anderem mittels Aushang, welcher am 1.7.2008 in allen Stiegenhäusern angebracht wurde, verständigt. Mit der Prüfung der beantragten Arbeiten hinsichtlich Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Preisangemessenheit wurde Herr Architekt Dipl.Ing. Josef Reich in seiner Funktion als Zivilingenieur - der also weder bei Wiener Wohnen noch beim Magistrat Wien beschäftigt ist - beauftragt. In seinem Gutachten vom 19.8.2008 wurde die Höhe der Sanierungskosten inklusive der Baunebenkosten mit 3.374.494,03 Euro bekannt gegeben. Mit Ladung vom 22.12.2008, welche in sämtlichen Stiegenhäusern am 29.12.2008 zum Aushang gebracht wurde, wurden die Mieter zur mündlichen Verhandlung bei der Schlichtungsstelle am 27.1.2009 eingeladen, in der die Sach- und Rechtslage ausführlich erörtert wurde.
Die amtswegige Überprüfung der Hauptmietzinsabrechnung durch die Schlichtungsstelle ergab per 31.12.2008 ein Passivum in Höhe von 801.175,49 Euro, das auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen den Baukosten hinzuzurechnen war. Vom Land Wien wurde ein einmaliger Zuschuss in Höhe 523.101,-- Euro gewährt, der das Gesamterfordernis wieder verminderte.
Auf Grund dieses (gesetzlich vorgeschriebenen) Ermittlungsverfahrens ergaben sich die Entscheidungs-grundlagen für die Schlichtungsstelle, sodass diese mit Bescheid vom 2.2.2009 eine vorläufige Hauptmietzinserhöhung im Ausmaß von 0,24 Euro pro m² und Monat zuzüglich zum anrechenbaren Hauptmietzins ab 1.4.2010 ausgesprochen hat. Für Ihr Mietobjekt wurde ein gesamt erhöhter Hauptmietzins von 284,25 Euro pro Monat ermittelt. Diese Entscheidung wurde den Mietern mit Aushang vom 16.2.2009 zur Kenntnis gebracht bzw. zugestellt und in der Rechtsmittelbelehrung auf die Möglichkeit verwiesen, dass gegen diese Entscheidung das zuständige Bezirksgericht angerufen werden kann. Keine der Verfahrensparteien hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, sodass die Entscheidung der Schlichtungsstelle rechtsgültig geworden und Wiener Wohnen nunmehr ab 1.4.2010 berechtigt ist, den in der Entscheidung für jedes Mietobjekt ausgewiesenen erhöhten Hauptmietzins einzuheben.
Generell ist zu sagen, dass ein direkter Vergleich unterschiedlicher Wohnhausanlagen nicht möglich und jedes Haus (Wohnhausanlage) immer individuell zu betrachten ist. Allen Verfahren bei der Schlichtungsstelle ist jedoch evident, dass streng nach den gesetzlichen Vorschriften beurteilt wird, ob und in welcher Höhe eine Hauptmietzinserhöhung auszusprechen ist. Außerdem weist die Schlichtungsstelle in ihren Entscheidungen immer auf die verschiedenen Beihilfestellen hin, die bezüglich eines Mietzuschusses kontaktiert werden können.
Letztendlich wird noch auf die Möglichkeit der Akteneinsicht hingewiesen, welche Montag und Mittwoch in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr und Donnerstag in der Zeit von 15:30 Uhr bis 17:30 Uhr bei der Schlichtungsstelle möglich ist, um sich selbst ein Bild über die von der Schlichtungsstelle gesetzten Verfahrensschritte bilden zu können.
Wenn ich 0,24€ mit meinen 75m2 multipliziere komme ich auf 18.-€, derzeit habe ich eine Vorschreibung von 122,10. kann mir das jemand erklären?
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