Miteigentum

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susanne hackstock-schollinz
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Miteigentum

Beitrag von susanne hackstock-schollinz » 22.06.2009, 18:59

schwiegermutter/a erbt mit ihrer schwester/b das elternhaus. a jedoch nur mit einem viertel im miteigentum. dreiviertel erbt schwester/b nun möchte b die die liegenschaft bereits an ihren sohn/c überschrieben hat das haus komplett renovieren. neue heizung , neue fassade , neues dach etc a hat daran jedoch kein interesse und auch keinen nutzen. b meinte daraufhin a wäre rechtlich verpflichtet von den anfallenden renovierungskosten eben ein viertel zu übernehmen. was unmissverständlich ist bei ordentlicher verwaltung. jedoch ist doch oben genannte renovierung eine ausserordentliche veränderung? a hat nach ihren angaben bei einem anwalt , bei einem notar und bei einem befreundeten richter (arbeits und sozialrecht ) rechtsinfo eingeholt und meinte dass nach deren aussagen sie verpflichtet sei die kosten zu übernehmen oder sie sich auf eine klage einstellen müsste. kann b -> a zwingen die renovierungskosten,gegen den ausdrücklichen willen der a, zu übernehmen ? kann a -> b nachweislich bezeugen dass sie eben nicht der renovierung zustimmt und kein interesse daran hat und somit keine zahlungsverpflichtung eingeht ;gem.§ 834 ABGB ? kann a die rechte am viertelteiligen miteigentum ohne zustimmung der b veräussern? vielen dank im voraus !



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