Frage zu: § 377 UGB

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josef krystof
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Registriert: 04.06.2008, 18:34

Frage zu: § 377 UGB

Beitrag von josef krystof » 04.06.2008, 18:36

 

 Wie liegt der Fall wen der Käufer die Mängelrüge erst erteilt nachdem er selbst versucht hat den Mangel zu beheben und dabei die Ware beschädigt hat ?

 




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