Angebotsannahme Immobilie Preisänderung
Ja, schon klar, nur in meinem zuletzt angeführten Konstrukt leistet der Verkäufer mit dem offenen Darlehen weiterhin wie gewohnt seinem Gläubiger. Die Mittel hierfür bekommt er aber vom Fragesteller, demnach liegt keine Schuldübernahme im klassischen Sinn vor. Gläubiger und Schuldner bleiben die Gleichen.
Stimmt alles, keine Frage, nur wie will der Gläubiger dahinter kommen, wenn SEIN ihm bekannter Schuldner ihm weiter wie gehabt leistet? Ich rede von Mitteln die zur Verfügung gestellt werden, nicht von der Entlastung des Schuldners. Die Entscheidung stellt zwar klar, dass die Entlastung des Urschuldners nicht Voraussetzung für eine Schuldübernahme ist. Dennoch kann man andere Wege finden.
Angenommen A schuldet B Geld.
C gibt A das Geld, das er B schuldet. (so könnte es auch hier der Fall sein)
Muss hierfür der Gläubiger B einverstanden sein, wenn C Geld an A überweist? Kann ich mir nicht vorstellen.
Für das Zustandekommen eines tatsächlichen Schuldübernahmevertrages im Sinne des § 1405 ABGB besteht natürlich leg cit Informationspflicht. Ich wollte bloß die Möglichkeit aufzeigen, dass nicht in jedem Fall bei solchen Transaktionen der Gläubiger informiert werden müsste.
Angenommen A schuldet B Geld.
C gibt A das Geld, das er B schuldet. (so könnte es auch hier der Fall sein)
Muss hierfür der Gläubiger B einverstanden sein, wenn C Geld an A überweist? Kann ich mir nicht vorstellen.
Für das Zustandekommen eines tatsächlichen Schuldübernahmevertrages im Sinne des § 1405 ABGB besteht natürlich leg cit Informationspflicht. Ich wollte bloß die Möglichkeit aufzeigen, dass nicht in jedem Fall bei solchen Transaktionen der Gläubiger informiert werden müsste.
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- Registriert: 07.08.2012, 08:42
Warum sollte der Verkäufer in so ein komisches Konstrukt einwilligen????
Er verkauft seine Wohnung, ist nicht besichert...Was ist wenn der Käufer die Wohnung verkauft, versteigert wird oder sonst die Zahlungen an A nicht mehr leistet?
Dann stünde der Verkäufer ohne Wohnung da, bekommt kein Geld und muss das Darlehen abzahlen??
Wenn das durch eine Bankgarantie abgesichert wäre (die einiges kostet), dann liese ich mir das noch einreden, aber ohne Sicherheit keinesfalls!
Er verkauft seine Wohnung, ist nicht besichert...Was ist wenn der Käufer die Wohnung verkauft, versteigert wird oder sonst die Zahlungen an A nicht mehr leistet?
Dann stünde der Verkäufer ohne Wohnung da, bekommt kein Geld und muss das Darlehen abzahlen??
Wenn das durch eine Bankgarantie abgesichert wäre (die einiges kostet), dann liese ich mir das noch einreden, aber ohne Sicherheit keinesfalls!
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