"Scheinehe"- nun Scheidung

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daniela21
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"Scheinehe"- nun Scheidung

Beitrag von daniela21 » 16.02.2007, 20:28

Hallo zusammen!



Ich habe ein riesiges Problem, bitte helft mir!



Ich habe einen Freund, wir sind seit einiges Monaten zusammen, und lieben uns sehr.

Er ist aus Ägypten, seit ca.4 1/2 Jahren in Österreich. Als er nach Österreich kam, konnte er kein Wort Deutsch (jetzt spricht er extrem gut Deutsch, vertsteht alles).

Er studiert hier in Wien und arbeitet nebenher geringfügig. Er hat auch von einer vorherigen Beziehung (ich weiß nicht ob das wichtig ist) eine kleine Tochter, für die er auch aufkommt. Mit seiner Exfreundin klappt das alles wudnerbar.

Nun ist es so: als er nach Österreich kam, wurde ihm eingeredet, er solle eine Frau heiraten (nur standesamtlich). Er wusste nicht, welchen Sinn das ganze hatte, er vertraute jedoch dem Menschen, der ihm das eingeredet hatte (sein Onkel).

Die Frau war ca.70 Jahre alt, Akademikerin, schon damals soweit ich weiß ein halber Pflegefall (er war damals 24). Er wohnte auch bei ihr in der Wohnung, und pflegte sie die erste Zeit, natürlich war nie etwas zwischen den beiden. Nun ist sie in einem Heim (Alzheimer) und er lebt immer noch in ihrer Wohnung, zahlt aber ganz normal die Miete dort usw...

Nun ist das Problem, dass er schon vor langer Zeit die Scheidung einreichte, aber der Sachverwalter (sie hat ja keinen Vormund mehr, kann ja in ihrem Zustand keine Entscheidungen treffen) die Scheidungspapiere nicht unterschreiben will.

Mein Freund hatte niemals Vorteile durch diese "Scheinehe". Die Staatsbürgerschaft beantragte er jedoch erst nach der Eheschließung, aber die hätte er ja sowieso bekommen, weil sein Vater auch österreichischer Staatsbürger ist.

Sein Onkel wollte das nur, damit er zu Geld kommen konnte. Er schickte meinen Freund damals immer zur Bank, und der sollte von ihrem Konto immer wieder Geld holen (deswegen redete er ihm auch die Eheschließung ein, damit das nicht auffällt..weil zwischen Eheleuten ist ja ein gewisser Geldverkehr normal)...Mein Freund musste das abgehobene Geld immer seinem Onkel geben, hatte also niemals was davon...leider gibt es für diese Tatsache ja keine Beweise (es war aber sicher so)...

Für jeden Außenstehenden schaut es natürlich so aus, als heiratete er sie nur, um an ihr Geld zu kommen...

Wie kann man nun vorgehen?

Wie kann es zur Scheidung kommen?

Was muss er machen, um da wieder raus zu kommen?



Bitte, bitte helft uns...wir sind verzweifelt!



Danke, lg Daniela



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JUSLINE
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RE: "Scheinehe"- nun Scheidung

Beitrag von JUSLINE » 16.02.2007, 23:56

Hallo



Hab ich dich recht verstanden, daß dein Freund (aus welchen Gründen auch immer, die angegebenen sind irgendwie nicht nachvollziehbar) seit 4 1/2 Jahren verheiratet ist ?



Also rechtlich gesehen, weiß ich auch nicht so genau wie das abläuft. Aber ich würde die Scheidung einreichen,eventuell auch mit Selbstanzeige und der Begründung, daß diese Ehe nie vollzogen wurde.

Anwaltliche Beratung ist auf jeden Fall von Vorteil.



Der Scheidungsantrag kann am Amtstag beim zuständigen BG eingebracht werden, Verfahrenshilfe gleich mitbeantragen.



Im Vorfeld würde ich mich aber anwaltlich beraten lassen, die Erstauskunft ist (meist - nicht immer) gratis und zahlt sich in diesem Fall sicherlich aus.



Lg. sonne





L ass I mmer E ine B rücke E ntstehn

MEMIL
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RE: "Scheinehe"- nun Scheidung

Beitrag von MEMIL » 17.02.2007, 07:48

Rein rechtlich sehe ich die Situation hier ein weniger komplizierter als bei klassischen Scheinehen. Jedenfalls die Empfehlung einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen, ist hier sehr wichtig. Der Sachverhalt muss genauer überprüft werden, bevor was unternommen wird.

Es mag sein, dass vieles in diese Ehe falsch gelaufen sei, und vieles gar nicht gelaufen. Aber trotz muss die Ehe hier nicht eine Scheinehe gewesen sein. Für eine Scheinehe muss die Wille beide Partner die Ehe vorzutäuschen vorhanden sein. Hier ist diese Wille unklar. Die Ehefrau kann sich die Ehe aus anderen Gründen insgeheim gewünscht haben (sie war vielleicht schon gesundheitlich angeschlagen und hätte damit jemanden, die auf sie in ihrem Lebensabend aufpassen würde). Auch für ihn, nach der Schilderung die wir hier haben, war der Grund für diese Ehe nicht klar. Er selbst handelte nicht vorsätzlich in eine bestimmte Richtung, sondern eher wurde vom Dritten beeinflusst. Eine Scheinehe im Sinne des Gesetzes kann man hier nicht so einfach herauslesen, weil eben die Gründe und die gemeinsame Wille und Absicht nicht klar sind.

Nichtsdestoweniger, kann die Ehe unter Unständen, auch als echte Ehe, annulliert werden, wenn er nachweisen kann, dass er in Irrtum gehandelt hat. Als Irrtum kann er z.B. vorbringen, dass er nicht wusste dass die Braut schon dermaßen gesundheitlich angeschlagen war, dass sie dann in ein Altersheim eingewiesen werden müsste (Irrtum über eine wichtige Eigenschaft des Partners). Das, wenn er vor der Ehe gewusst hätte, hätte ihn davon aufgehalten zu heiraten. Das ist nur ein Beispiel, es gibt aber andere Gründe für ein Irrtum, ich möchte nur den Faden hier nicht so weit ziehen. Das die Ehe nie durch den Beischlaf vollzogen wurde kann er auch als Grund für die Annullierung angeben. Wenn die Ehefrau diese Tatsache bestätigt, ist die Sache auch einfacher. Jedenfalls, einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Wie die sonne vorschlägt, kann er vorher einen Amtstag besuchen und die Sache schon bei der gratis Beratung einleiten. Ich fürchte nur dass auf Grund der Vermögensverhältnisse (eigene Wohnung, womöglich Einkommen von im, Pension der Frau) der Antrag auf Verfahrenshilfe abgewiesen wird. Versuchen kann er jedenfalls.

MfG,

MEMIL




daniela21
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RE: "Scheinehe"- nun Scheidung

Beitrag von daniela21 » 17.02.2007, 13:28

Danke euch für eure Antworten. Das hilft svhon viel.



An und für sich hat er die Scheidung bereits eingereicht (ja er ist seit über vier Jahren verheiratet). Das ganze Verfahren läuft ja bereits aber es tut sich nichts und das seit ewig.



Also mal für einen LAien (wie mich):

Er sollte zu einem Anwalt gehen (am besten wahrscheinlich zu einem Spezialisten für Scheidungsrecht?), dort Beratungsgespräch, dann wird eben vermutlich nach Beweisen usw. gesucht und geforscht, um diese vor Gericht vorweisen zu können um die Scheidung zu erreichen...

bzw.gibt es einen Unterschied zwischen Scheidung und Annulierung einer Ehe?



Und vorallem wie schaut das alles mit den Kosten aus? Ich mein, da wir beide studieren geht da nit viel...weil ein Gerichtsverfahren (was es ja sicher geben wird) kostet ja auch ziemlich...und vorallem wie hoch ist die Chance, dass er Rechtt behält? Weil wenn er den Prozess quasi verliert, muss er ja auch die Kosten des Prozesses übernehmen (ohne, dass dann was dabei rauskommen ist?!)



Und wieviel klüger wäre es, eine Selbstanzeige zur Scheinehe zu machen (obwohl er wie gesagt, das ganze ja nicht vorsätzlich gemacht hat)...weil ich glabe halt, dass es schwierig sein wird, Beweise für all das zu finden...die Frau ist nicht mehr bei Sinnen, kann also nicht mehr dirket befragt werden, und daher ist alles noch schwieriger...



Danke euch.

mfG Daniela


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JUSLINE
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RE: "Scheinehe"- nun Scheidung

Beitrag von JUSLINE » 17.02.2007, 13:38

Daniela - ich rate dir wirklich dringend zu einem Anwalt zu gehen, den du dir am besten selbst aussuchst (bzw.dein Freund) Sicher einen Anwalt für Scheidungsrecht auszuwählen.

Schlimmstenfalls kostet dich diese sogenannte Erstauskunft um die 100.-- Euro (kann auch sein, daß diese gratis ist)´



Dem Anwalt wirklich alles sagen, er kann am besten beraten wie ihr weiter vorgehen sollt.



Da ihr beide studiert, sollte bei der Verhandlung Antrag auf Verfahrenshilfe gestellt werden (müßte zu machen sein, da vom Einkommen abhängig)



Vielleicht habt ihr Glück und der von euch ausgesuchte Anwalt macht das mit Verfahrenshilfe (bei mir war es so)



Das ist das einzig Vernünftige was ich raten kann.



Wirklich anwaltliche Auskunft einholen.



Lg.sonne





L ass I mmer E ine B rücke E ntstehn

daniela21
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UND WAS ICH VORHER VERGAß!

Beitrag von daniela21 » 17.02.2007, 13:39

Das Prblem ist ja auch, dass prinzipiell er kontaktiert wird, wenn irgendetwas mit ihr ist...

Einmal wurde er um 2 in der NAcht aufgesucht, weil sie aus dem Heim weglief...

Gerade in diesem Moment ist er wieder auf dem Weg zu ihrem Heim, weil sie wieder weggelaufen ist..

Natürlich wird da er (als ihr Mann) kontaktiert und muss immer zur Stelle sein..



Da mein Frage: wäre es da nicht besser, dieses "immer zur Stelle sein" auch bleiben zu lassen...einfach zu sagen, es läuft bereits die Scheidung, ich will damit nichts mehr zu tun haben...oder geht das nicht?



Bitte um Antwort! Danke euch, ich wüsste nicht, was zu tun ist.

Danke!



Lg Daniela


MEMIL
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RE: "Scheinehe"- nun Scheidung

Beitrag von MEMIL » 17.02.2007, 14:54

Eine Selbstanzeige wegen Scheinehe ist hier sinnlos. Von Scheinehe kann man hier nicht reden. Scheinehe ist was anderes. Da sehe ich nicht beiderseitige Täuschungswille. Das ist unbedingt notwendig damit man von Scheinehe reden kann.

Klassischer Fall hier ist die so genannte Staatsbürgerschaft-Ehe, wo die Ehe nur dem Vorteil einer Seite dient und oft finanziell erkauft wird. Solche Ehe werde vom Amtsweg annulliert. Es gibt auch andere Gründe für eine Scheinehe. In diesem Fall sehe ich keinen eindeutigen Gründen, insbesondere scheint mir nicht klar dass die Ehe für die alte Dame tatsächlich als Scheinehe angesehen wurde. Oft redet man hier auch von „Scheinehe“ wenn zum Beispiel einer der Ehepartner Homosexuell ist und nur die Gesellschaft über seine Neigung täuschen will. Für den anderen Ehepartner jedoch ist die Ehe keine Täuschung, wenn er zum Beispiel den Partner trotz seiner Neigung liebt und die Ehe führen will. Da ist die Ehe eine Scheinehe in moralischen Sinne, nicht jedoch im rechtlichen Sinne.

Eine Scheinehe im rechtlichen Sinne muss die Übereinkommen von beiderseitigen Täuschungswille mit dem gleichen Zweck beinhalten. Sonst ist das keine Scheinehe im rechtlichen Sinne. Solche Ehe können leicht geschieden werden, manchmal sogar annulliert werden, ohne dass es sich um Scheinehe gehandelt hat.

Ob in diesem konkreten Fall nun die Ehe geschieden oder annulliert werden soll oder kann, soll besser einen Rechtsanwalt überprüfen.

Die Unterschied zwischen Annullierung und Scheidung ist in der Praxis nicht so gravierend (außer wenn es um ein großes Vermögen geht, wo man darüber streiten muss).

Bei beiden Lösungen (Scheidung oder Annullierung) sind die Ehepartner wieder frei zu heiraten. Als geschieden müssen sie, solang sie nicht wieder heiraten, als "geschieden" amtlich, und wo immer gefragt wird, angeben. Heiraten sie wieder, sind "verheiratet". Wird die Ehe annulliert, ist man "ledig", solang man nicht wieder heiratet.

Die Kosten einer Scheidungen sind sehr reduziert, wenn beide Ehepartner mit der Scheidung einverstanden sind und nicht ums Vermögen streiten wollen. Dann brauchen sie nicht einmal einen Rechtsanwalt. Sie können bei Amtstag einen Antrag stellen und gem. § 55a Ehegesetz einvernehmlich scheiden lassen.

Wird gestritten, dann kann ich nur einen Rechtsanwalt empfehlen.

MfG,

MEMIL




Manuela2
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Beitrag von Manuela2 » 06.09.2007, 12:31

Scheidung einreichen. Bei aufgehobener Lebensgemeinschaft wird die Scheidung nach 3, spätestens nach 6 Jahren (in besonderen Härtefällen für den scheidungsunwilligen Partner) ausgesprochen. Problem dabei: Er wird zu 100% schuldig geschieden mit den damit verbundenen Konsequenzen (Unterhaltspflicht). Und es dauert, aber nach spätestens 6 Jahren kann kein Kurator mehr Einspruch erheben.

Alternative: Scheidung zurückziehen und 10 Jahre in der Ehe durchhalten. Dann hat er Anspruch auf Witwerpension. Wenn sie eine hohe Pension hat, kann das durchaus lukrativ sein, vor allem, weil er noch jung ist und die Pension lange beziehen könnte.

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