Kündigung

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Vormieter
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Kündigung

Beitrag von Vormieter » 13.06.2007, 07:53

Hallo!

Ich habe am 30.05.2007 die Wohnung in der ich bis jetzt wohne gekündigt und bin leider an die 3 monatige Kündigungsfrist gebunden. Da ich bereits bis Mitte Juli in die neue Wohnung übersiedelt sein werde, hab ich natürlich nur mehr geringes Interesse an der alten Wohnung.

Diesbezüglich interessieren mich einige Punkte:

Ich hab 2001 die Wohnung in einem ausgemalten Zustand übernommen, dadurch steht jetzt die Klausel in meinem Mietvertrag dass ich diese ausgemalt (Farbe weiss) wieder zurückzugeben habe - ist das richtig oder ist die diese Klausel rechtswidrig? Prinzipiell würden wir die Wohnung ausmalen, das ist weniger ein Thema, es interessiert mich aber ob ich das eigentlich machen muss und ob er mir die Kosten dafür von der Kaution abziehen darf?

Gestern war der Immobilenmakler bei uns in der Wohnung und hat Fotos gemacht, dann hat er ziemlich gejammert, dass ja Sommer ist und die Wohnungen im Sommer so schlecht zu vermieten sind und er nicht weiss ob er ab August einen Nachmieter finden wird. Dass ich in diesem Fall die Wohnung bis Ende August bezahlen muss freut mich herzlich wenig, werde ich aber machen müssen. Ich ärgere mich nur über den Makler weil er nicht den Eindruck macht als würde er aktiv jemanden suchen - er hat ja schließlich einen Deppen der die Wohnung bis zum bitteren Ende bezahlen muss. Darum meine Frage: Wenn er es bis Ende Juli nicht zusammen gebracht hat einen Nachmieter ab August zu finden, will ich auch nicht mehr kooperativ sein und ihn im August für keine Besichtigungen mehr in die Wohnung lassen - Bin ich dazu gezwungen dass er sich die Wohnung ansehen kann, was kann ich machen wenn er den Schlüssel der Vemieterin verwendet und trotzdem in die Wohnung geht für Besichtigungen?

Bitte um kurze Info... hoffe zwar es kommt nicht soweit, aber ich hab mich gestern ziemlich über diesen Makler geärgert, wodurch ich mich vorab rechtlich informieren will.

Vielen Dank schon Mal! :?



Tom100
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Registriert: 16.04.2007, 16:57

Beitrag von Tom100 » 13.06.2007, 13:43

Gestern war der Immobilenmakler bei uns in der Wohnung und hat Fotos gemacht, dann hat er ziemlich gejammert, dass ja Sommer ist und die Wohnungen im Sommer so schlecht zu vermieten sind und er nicht weiss ob er ab August einen Nachmieter finden wird.
Das soll nicht deine Sorge sein, du hast bis 30.08. die Miete zu bezahlen und danach muß sich der Makler um alles weitere kümmern.
Ich ärgere mich nur über den Makler weil er nicht den Eindruck macht als würde er aktiv jemanden suchen - er hat ja schließlich einen Deppen der die Wohnung bis zum bitteren Ende bezahlen muss.
Du sprichst vom bitteren Ende und meinst genau 1 Monat denn bis Mitte Juli wird dein Umzug wie du schreibst noch dauern. Ganz abgesehen davon kannst du den Makler nicht zwingen die Wohnung so rasch wie möglich zu vermieten und letztlich kann auch er nichts dafür dass du den Mietvertrag so unterschrieben hast.
Wenn er es bis Ende Juli nicht zusammen gebracht hat einen Nachmieter ab August zu finden, will ich auch nicht mehr kooperativ sein und ihn im August für keine Besichtigungen mehr in die Wohnung lassen -
Der Kindergarten lässt grüßen :roll: Wenn du bis Mitte Juli aus der Wohnung ausgezogen bist, d.h. keine Gegenstände mehr von dir drinnen sind, was hast du dann für einen Schaden davon wenn der Makler die Wohnung mit Interessenten besichtigt? Gib ihm einen Schlüssel, sofern er keinen hat, und die Sache ist erledigt.
Ich hab 2001 die Wohnung in einem ausgemalten Zustand übernommen, dadurch steht jetzt die Klausel in meinem Mietvertrag dass ich diese ausgemalt (Farbe weiss) wieder zurückzugeben habe - ist das richtig oder ist die diese Klausel rechtswidrig?
Prinzipiell muss sie ausgemalen sein, obwohl es da auch in letzter Zeit wieder Urteile gegeben hat die die Sachlage u.U. ändern.

MEMIL
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Registriert: 16.04.2007, 16:57

Beitrag von MEMIL » 15.06.2007, 11:14

Tom hat grundsätzlich Recht. Die neue Judikatur verbietet viele Vermieteransprüche (wie Ausmalen der Wohnung, Thermereparatur). Das interessiert aber keinem Vermieter. Solang das Gesetz nicht geändert wird, werden sie weiter verlangen was alles nicht gesetzlich verboten ist.
lg, memil@gmx.net

miko
Beiträge: 6
Registriert: 03.07.2007, 14:17

Beitrag von miko » 03.07.2007, 15:33

Ich bin zwar kein Experte, aber die Themen "Wohnung ausmalen, Thermereparatur,..." stehen in keinem Gesetz. Deshalb gab es Musterprozesse, welche von der AK geführt wurden, in denen Höchsterichtsurteile gefällt wurden. Wenn diese nicht verbindlich sind, was dann?
Dass sich viele Vermieter trotzdem nicht daran halten, da dürfte MEMIL sicher Recht haben. Dann muss man aber für sein Recht kämpfen!

Tom100
Beiträge: 35
Registriert: 16.04.2007, 16:57

Beitrag von Tom100 » 04.07.2007, 13:31

Deshalb gab es Musterprozesse, welche von der AK geführt wurden, in denen Höchsterichtsurteile gefällt wurden. Wenn diese nicht verbindlich sind, was dann?
Dass sich viele Vermieter trotzdem nicht daran halten, da dürfte MEMIL sicher Recht haben. Dann muss man aber für sein Recht kämpfen!
Beachte aber bitte, dass so ein Urteil immer nur für eine bestimmte Ausgangssituation gilt. Wenn die Wände in gutem Zustand sind und keine groben Beschädigungen aufweisen, dann muss nicht ausgemalt werden, anders sieht es z.B. aus wenn große Bohrlöcher oder andere Beschädigungen an der Mauer, Decke oder an Fenstern und Türen sind, diese müssen sehr wohl beseitigt werden. Um sein Recht kämpfen ist zwar prinzipiell in Ordnung, meistens kommt man aber mit einer Lösung die für beide Seiten zufriedenstellend ist viel (und vor allem letztlich kostengünstiger) weiter.

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