hallo,
ich bin beim Hausbauen und habe von der Gemeinde einen Erschließungskostenbeitrag von über 6.000,- EUR erhalten.
Habe jedoch den Weg und Kanal zum Bauplatz (wie 6 andere Grundbesitzer) selbst bezahlt (über 14.000 EUR). Muß dies bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden ???
Weiters empfinde ich es als sehr ungerecht, dass Einheimische (wohnhaft länger als 5 Jahre) einen Rabatt von 50% erhalten. Entspricht dies dem Gleichheitsgrundsatz ???
Kann mir jemand weiterhelfen ?
Besten Dank, Manfred
Einheimischen-Rabatt
RE: Einheimischen-Rabatt
zu punkt 2: man müsste sich ansehen, ob einheimische nicht durch gemeindeabgaben in irgendeiner form eine art von vorleistung erbracht haben. wenn dies nicht der fall ist spricht das prima vista für gleichheitswidrigkeit.
RE: Einheimischen-Rabatt
Recht hat celsus! Nicht selten werden Vorleistungen vergessen und alles als rechtswidrig angesehen. Solche Gemeindebestimmungen werden nicht einfach so in die Luft geschossen. Mit sicherheitsgrenzender Wahrscheinlichkeit, handelt es sich hier genau um das Gegenteil: eine Wiederherstellung des Gleichheitsgrundsatz.
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
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