Ich arbeite als freier Dienstnehmer bei der StadtWien.
Ich würde gerne wissen ob ich mich mein Einkommen beim Finanzamt melden muß oder ob sich das Finanzamt bei mir meldet?
Laut Vertrag bin ich für alle steuerlichen Abgaben selber zuständig.
Danke im Voraus.
Fragen zur einkommensteuer
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RE: Fragen zur einkommensteuer
hallo!
der dienstgeber ist verpflichtet bis zum 28.2. des FOLGEJAHRES die Bezüge von "normalen" und freien Dienstnehmern ´dem Finanzamt und Krankenkasse zu melden.
Das geschieht elektronisch mit dem Formular L16 oder E109.
Wenn du über die Freigrenzen bei der Einkommenssteuer kommst, schreibt dir unser lieber finanzminister garantiert.
im gegenzug vergiß auch du nicht auf alle abschreibbaren werbungskosten, sonderausgaben etc.
selbst, ohne aufforderung musst du einkommen aus selbständiger tätigkeit melden. z.b. wenn du honorarnoten stellst.
Der Zauberlehrling
_________________________________
Ich weiß dass ich nichts weiß,
und viele wissen nicht einmal das.
der dienstgeber ist verpflichtet bis zum 28.2. des FOLGEJAHRES die Bezüge von "normalen" und freien Dienstnehmern ´dem Finanzamt und Krankenkasse zu melden.
Das geschieht elektronisch mit dem Formular L16 oder E109.
Wenn du über die Freigrenzen bei der Einkommenssteuer kommst, schreibt dir unser lieber finanzminister garantiert.
im gegenzug vergiß auch du nicht auf alle abschreibbaren werbungskosten, sonderausgaben etc.
selbst, ohne aufforderung musst du einkommen aus selbständiger tätigkeit melden. z.b. wenn du honorarnoten stellst.
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RE: Fragen zur einkommensteuer
Nachtrag:
Auch Bewerbungskosten für einen neuen Job sind abzugsfähig!
Also z.B. die Straßenbahnfahrscheine, KM-Geld zum Bewerbungsgespräch, Passfoto für Bewerbungsbogen, Briefmarken hierfür etc.
Du solltest die Kosten und Datum und Firma der Bewerbung für den Jahresausgleich (L1) 7 Jahre aufbewahren.
Wenn Du ein Bewerbungsgespräch im Ausland führst, bitte genau dokumentieren, wann wer wo warum.
Ein Manager hat einmal ein Bewerbungsgespräch (erfolglos) in Paris geführt. Flug, Hotel, etc. von der Steuer abgesetzt!
Nur solltest Du nicht einen ganzen Urlaub unter dem Titel "Bewerbungsgespräch" absetzen.
Hier ein paar weiterführende Links:
Die Lohnsteuerrichtlinien
http://www.lohnsteuerverein.at/lohnsteuer/
Finanzministerium, Lohnsteuerformulare
https://www.bmf.gv.at/service/formulare ... m?FTYP=lst
Viel Spass beim Steuersparen!
Der Zauberlehrling
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Auch Bewerbungskosten für einen neuen Job sind abzugsfähig!
Also z.B. die Straßenbahnfahrscheine, KM-Geld zum Bewerbungsgespräch, Passfoto für Bewerbungsbogen, Briefmarken hierfür etc.
Du solltest die Kosten und Datum und Firma der Bewerbung für den Jahresausgleich (L1) 7 Jahre aufbewahren.
Wenn Du ein Bewerbungsgespräch im Ausland führst, bitte genau dokumentieren, wann wer wo warum.
Ein Manager hat einmal ein Bewerbungsgespräch (erfolglos) in Paris geführt. Flug, Hotel, etc. von der Steuer abgesetzt!
Nur solltest Du nicht einen ganzen Urlaub unter dem Titel "Bewerbungsgespräch" absetzen.
Hier ein paar weiterführende Links:
Die Lohnsteuerrichtlinien
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Finanzministerium, Lohnsteuerformulare
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RE: Fragen zur einkommensteuer
Nachtrag
Als Einkommensteuerpflichtiger
https://www.bmf.gv.at/service/formulare ... m?FTYP=est
Der Zauberlehrling
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RE: Fragen zur einkommensteuer
Danke für die rasche Antwort,
"...selbst, ohne aufforderung musst du einkommen aus selbständiger tätigkeit melden. z.b. wenn du honorarnoten stellst..."
Ja ich schreibe Honorarnoten. Welches Formular muss ich ausfüllen? Kann man dies Online erledigen?
mfg.
"...selbst, ohne aufforderung musst du einkommen aus selbständiger tätigkeit melden. z.b. wenn du honorarnoten stellst..."
Ja ich schreibe Honorarnoten. Welches Formular muss ich ausfüllen? Kann man dies Online erledigen?
mfg.
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RE: Fragen zur einkommensteuer
Sorry ich habe in der falschen Reihenfolge geantwortet, hier nochmals:
"...selbst, ohne aufforderung musst du einkommen aus selbständiger tätigkeit melden. z.b. wenn du honorarnoten stellst..."
Ja ich schreibe Honorarnoten. Welches Formular muss ich ausfüllen? Kann man dies Online erledigen?
mfg.
"...selbst, ohne aufforderung musst du einkommen aus selbständiger tätigkeit melden. z.b. wenn du honorarnoten stellst..."
Ja ich schreibe Honorarnoten. Welches Formular muss ich ausfüllen? Kann man dies Online erledigen?
mfg.
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RE: Fragen zur einkommensteuer
Bei Honorarnoten gibt es zwei möglichkeiten
mittels E18 meldet der Dienstgeber bei freien dienstnehmern die zugeflossenen beträge,
mittels E1 machst du selbst eine Einkommensteuererklärung
erkundige dich bei deinem dienstgeber, ob er dein einkommen gemeldet hat.
Der Zauberlehrling
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mittels E18 meldet der Dienstgeber bei freien dienstnehmern die zugeflossenen beträge,
mittels E1 machst du selbst eine Einkommensteuererklärung
erkundige dich bei deinem dienstgeber, ob er dein einkommen gemeldet hat.
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