Hallo!
Ich habe folgendes Problem:
Ich war im Juni 2006 einige Tage als freier DN (psychosoziale Betreuung) für eine Schule tätig. Trotz einiger Zahlungsaufforderungen hat man bisher meine Honorarnoten nicht bezahlt und auch sonst gab es bisher keine Reaktion auf meine Briefe.
Wie kommen ich nun zu meinem Geld? Ich denke, ich sollte eine Mahnklage bei Gericht einbringen (Klage wegen Geldleistungen im arbeitsgerichtlichen Verfahren oder nur eine Klage wegen Geldleistungen???).
Wie kann ich meine Zeit die ich in die Mahnungen (=> Bearbeitung)investiere verrechnen und wie viel kann ich dafür veranschlagen?
Danke für eure Hilfe
Patrick
freier Dienstnehmer ohne Lohn
RE: freier Dienstnehmer ohne Lohn
Mahnklage ist das leider nicht, außer die vereinbarte Leistungen genau schriftlich mit Zahlungstermin nachweißbar sind. Die Klage ist nicht beim Arbeitsgericht sondern beim Handelsgericht einzubringen. Jedenfalls, kannst du dort am Dienstag beim Amtstag die Klage protokollieren lassen, was dir Anwaltskosten sparen kann.
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
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- Beiträge: 55
- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: freier Dienstnehmer ohne Lohn
Hallo MEMIL!
Danke für deine Antwort!!
Ja, diesmal ist es auch ein Problem mit der RS Versicherung, den Berufsrechtschutz hab ich ja erst seit ein oder zwei Monaten => da gibt noch keinen Leistungsanspruch.
Ich habe unter
http://www.justiz.gv.at/service/content.php?nav=70
einige Formulare gefunden, unter dem Punkt "Klage wegen Geldleistungen im arbeitsgerichtlichen Verfahren" ist ein Formular, reicht es nicht wenn ich das ausfülle und an das HaGe schicke?
Nachweisen kann ich meine Leistung schon, außerdem ist es eine Schule, da hab ich mit genug Leuten und v.a. Schülern zu tun gehabt.
Leider finde ich aber nichts zu der Verrechnung meines Verwaltungsaufwands (wenn ich die Zeit rechne ist der schon nicht ohne!). Mit Mahnklagen kenn ich mich etwas aus, allerdings war ich damals noch nicht selbstständig.
Liebe Grüße
Patrick
Danke für deine Antwort!!
Ja, diesmal ist es auch ein Problem mit der RS Versicherung, den Berufsrechtschutz hab ich ja erst seit ein oder zwei Monaten => da gibt noch keinen Leistungsanspruch.
Ich habe unter
http://www.justiz.gv.at/service/content.php?nav=70
einige Formulare gefunden, unter dem Punkt "Klage wegen Geldleistungen im arbeitsgerichtlichen Verfahren" ist ein Formular, reicht es nicht wenn ich das ausfülle und an das HaGe schicke?
Nachweisen kann ich meine Leistung schon, außerdem ist es eine Schule, da hab ich mit genug Leuten und v.a. Schülern zu tun gehabt.
Leider finde ich aber nichts zu der Verrechnung meines Verwaltungsaufwands (wenn ich die Zeit rechne ist der schon nicht ohne!). Mit Mahnklagen kenn ich mich etwas aus, allerdings war ich damals noch nicht selbstständig.
Liebe Grüße
Patrick
RE: freier Dienstnehmer ohne Lohn
Wenn du nicht Selbständig warst, dann bist du wieder beim Arbeitsgericht. Aber auch dann empfehle ich dir zum Amtstag zu erscheinen und die Klage protokollieren lassen. Das ist einfach, kostenlos und wird besser aufgenommen.
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
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