Liebe Forumsteilnehmer,
vielleicht kann mir jemand helfen:
gibt es eine Möglichkeit, eine Zustimmung des Arbeitgebers zur Verkürzung der 6monatigen vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist (gesetzlich) zu bekommen. Es handelt sich um eine Arbeitnehmerkündigung, unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist wäre der 31.3.07 Austrittstermin. Der Dienstnehmer möchte jedoch bereits mit 1.1.2007 eine neue Stelle antreten und möchte die Kündigungsfrist auf den 31.12.2006 - also auf 3 Monate - verkürzt.
danke
Kürzung der Kündigungsfrist
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Kürzung der Kündigungsfrist
Im Fall einer Kündigung durch den Dienstnehmer kann einvernehmlich die gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfrist verkürzt werden. Das Dienstverhältnis endes somit durch Kündigung und nicht durch einvernehmliche Lösung.
Sollte der Dienstgeber nicht zustimmen könntest Du einen unberechtigten vorzeitigen Austritt machen.
Hierbei können negative Folgen wie z.B. Wegfall von Urlaubsanspruch, Sonderzahlungen und (sofern vereinbart) eine Konventionalstrafe.
Der Zauberlehrling
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Ich weiß dass ich nichts weiß,
und viele wissen nicht einmal das.
Sollte der Dienstgeber nicht zustimmen könntest Du einen unberechtigten vorzeitigen Austritt machen.
Hierbei können negative Folgen wie z.B. Wegfall von Urlaubsanspruch, Sonderzahlungen und (sofern vereinbart) eine Konventionalstrafe.
Der Zauberlehrling
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RE: Kürzung der Kündigungsfrist
Vielen Dank für Deine Nachricht.
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