Hallo,
ich arbeite in einem Callcenter und befinde mich derzeit im Krankenstand.
Am 27.April bat ich per Mail an 4 Vorgesetze um einvernhmliche Lösung meines Dienstvertrages nach Krankenstandsende und nachfolgendem Verbrauch des aliquoten Urlaubs aus privaten Gründen (Sohn hat massive Probleme im Kindergarten) und bat natürlich um Nachricht, ob dies möglich ist.
Nachdem ich am 28.April nichtmal eine Lesebestätigung (von keiner der 4 Personen) erhielt, faxte ich genau dieses Mail an den Callcentermanager in die Firmenzentrale - bis dato keine Reaktion.
Wie verhalte ich mich jetzt?
Kann ich zumindest davon ausgehen, dass die Bitte um einvernehmliche Lösung - wenn vom Arbeitgeber nicht genehmigt - als Kündigung durch Arbeitnehmer gesehen wird?
Ich habe im Dienstvertrag verankert, dass Kündigung durch Arbeitnehmer zum Monatsletzten unter Einhálten einer einmonatigen Kündigungsfrist erfolgen kann.
Würde man jetzt meine Bitte nicht auch als Kündigung durch Arbeitnehmer sehen, müßte ich dies demnach mit 31.Mai durchführen und dann bis 30.Juni arbeiten.
Da es eine Vorgeschichte gibt, nämlich Diskussionen zum Thema, wie Teilzeitbeschäftigte abzurechnen sind und wie Ausfälle von Teilzeitbeschäftigten abzugelten sind, wenn es konkrete Dienstpläne gab - und ich auf so manch Frage seit 2 Wochen auf Antwort warte, fürchte ich, dass man davon ausgeht, dass ich nach Krankenstandsende meinen Urlaub antrete und man mich fristlos entlässt, weil man meine Bitte um einvernehmliche Lösung nicht eindeutig als Selbstkündigung erkennen wollte!
Bitte um dringende Hilfe von Experten!
Vielen Dank und freundliche Grüße
jaan
Einvernehmliche Lösung / Kündigung durch Arbeitnehmer
RE: Einvernehmliche Lösung / Kündigung durch Arbeitnehmer
Sie können leider nicht davon ausgehen, dass Ihr Ansuchen als Kündigung gewertet wird. Gibt es in der Firma einen Betriebsrat? wenn ja -wenden Sie sich vorerst einmal dorthin.
Die Sorge betreffend fristloser Entlassung kann ich nicht nachvollziehen. Eine Anfrage nach einvernehmlicher Lösung ist keinesfalls ein Entlassungsgrund und Krankheit auch nicht (ist im Normalfall nicht einmal ein Kündigungsgrund).
Sie können aber voraussichtlich ohne Angabe von Gründen gekündigt werden (kenne jedoch ihren KV und Arbeitsvertrag nicht).
Die Sorge betreffend fristloser Entlassung kann ich nicht nachvollziehen. Eine Anfrage nach einvernehmlicher Lösung ist keinesfalls ein Entlassungsgrund und Krankheit auch nicht (ist im Normalfall nicht einmal ein Kündigungsgrund).
Sie können aber voraussichtlich ohne Angabe von Gründen gekündigt werden (kenne jedoch ihren KV und Arbeitsvertrag nicht).
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