Anspruchsgrundlagen nach fristloser Kündigung?

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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JUSLINE
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Anspruchsgrundlagen nach fristloser Kündigung?

Beitrag von JUSLINE » 17.07.2005, 12:41

Folgender Fall:



A fängt eine Ausbildung bei Firma B-GmbH unter alleiniger Gesellschafterin und Geschäftsführerin C an. A kündigt aus wichtigem Grund nach 6 Monaten fristlos. (Probezeit seit 3 Monaten abgelaufen).

A begründet mit Firma D ein neues Ausbildungsverhältnis, nachdem die Handelskammer seine Kündigungsgründe akzeptiert, das alte Ausbildungsverhältnis gelöscht und das neue eingetragen hat.



C sieht es nach eigener Aussage aus gerechtfertigt und "kleine Schikane" an, alle Arbeitsunterlagen sowie das letzte Gehalt einzubehalten und A zudem mit Foto, Namen und Ex-Aufgabenbereich auf der Firmenhomepage zu belassen. Weitere Aussage von C unter Zeugen: A solle sich seine Ansprüche doch "vor Gericht einklagen". Zudem hat A administrativen Zugriff zu besagter Website. A nahm in den 6 Monaten keinen Tag Urlaub und hätte noch Anspruch auf 24 Tage gehabt. Zudem leistete A vor seinem Ausscheiden 60 Überstunden, welche weder ausgeglichen noch abgegolten wurden. A bekam weiterhin nie Gehaltsabrechnungen oder Sozialversichungsnachweise.



Fragen:

1. Was hat A von B für Ansprüche und woraus? Bitte Gesetz(e) nennen.

2. Welche Unterlagen stehen A genau zu? Lohnsteuerkarte, (qualifizierendes) Arbeitszeugnis, Abrechnungen (welche?), Arbeitsbescheinigung?

3. Hat A Anspruch auf Vergütung von Resturlaub und Überstunden? Woraus?

4. Kann C A strafrechtlich belangen, falls A seine Daten eigenmächtig von der Website der B-GmbH löscht?

5. Wie kann A seine Ansprüche und Forderungen ohne Rechtsschutz und Anwalt durchsetzen?

6. Was für Kosten kommen auf A (!) durch Selbstvertretung zu?



Vielen Dank für guten Rat :)






DorisMihokovic
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RE: Anspruchsgrundlagen nach fristloser Kündigung?

Beitrag von DorisMihokovic » 17.07.2005, 19:51

Ist das ein Beispiel aus einer Arbeitsrechtsuebung oder ein konkretes Problem? Ist Letzteres der Fall, wuerde ich Ihnen raten, DRINGENDST die fuer Sie zustaendige Arbeiterkammer zu kontaktieren. Dort wird man sich die Sachlage genau ansehen und ggfs. die notwendigen Schritte unternehmen (z. B. Klagseinreichung bei Gericht, kostenlose Beistellung eines Rechtsanwaltes...)

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JUSLINE
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RE: Anspruchsgrundlagen nach fristloser Kündigung?

Beitrag von JUSLINE » 17.07.2005, 23:00

Hallo,



natürlich ist es kein konkretes Problem, da kostenlose "Rechtsberatung" ja verboten ist und sich so ein Rechtsforum dem (erlaubten) gegenseitigen Meinungsaustausch zu allgemeinen Problemstellungen widmet.



Aber... gesetzt dem Fall es WÄRE ein konkretes Problem? Also für den Azubi A aus dem fiktiven Fall ist es ja ganz sicher ein konkretes Problem! Wo würde er denn diese Arbeiterkammer suchen müssen?



Ich bin mir ziemlich sicher, dass er bis jetzt nur von der (für Azubis zuständigen) Handelskammer und deren kostenloser, aber leider auch recht erfolgloser Rechtsberatungsabteilung gehört hat... ;)



Dank im Voraus!


DorisMihokovic
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RE: Anspruchsgrundlagen nach fristloser Kündigung?

Beitrag von DorisMihokovic » 18.07.2005, 09:22

Wo Sie die Arbeiterkammer suchen muessen? In Oesterreich. Dies ist ein oesterreichisches Forum, das sich mit Rechtsproblemen nach oesterr. Recht beschaeftigt. Wenden Sie sich fuer Ihren "Fall" an das deutsche Jusline-Forum unter www.jusline.de.


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